§ 19 - Weiterleitung von städtebaulichen Fördermitteln für die Neugestaltung des Vorplatzes der evangelischen Kirche St. Katharina (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Ev. Gesamtkirchengemeinde beabsichtigt, den Vorplatz der Kirche St. Katharina neu zugestalten. Es sollen dort Betonpflaster und Asphaltflächen ausgetauscht werden. Außerdem werden ein Teil der Fläche entsiegelt, die Treppe wieder gehsicher gemacht und 16 Leuchten aufgestellt.

Der neugestaltete Vorplatz wird nach seiner Fertigstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Insbesondere soll er ergänzend zum Innenhof der Kunsthalle als weitere Ausstellungsfläche dienen.

Da die Stadt zur Neugestaltung dieses Vorplatzes derzeit nicht in der Lage ist, aber an der Realisierung des Vorhabens Interesse hat, gestaltet die Ev. Gesamtkirchengemeinde den Platz anstelle der Stadt.

Sie bittet im Gegenzug um die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sanierungsprogramm im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien. Dabei wird ein Teil der Städtebaufördermittel von Land und Bund an die Kirchengemeinde weitergegeben.

Die Weiterleitung von Städtebaufördermitteln ist nach Abschnitt B Ziffer 9.5.1 – 9.5.3.2 der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) möglich. In der abzuschließenden Vereinbarung über die Neugestaltung des öffentlichen Platzes von St. Katharina wird auch die Höhe der weiterzuleitenden Mittel festgelegt.

Nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift sind die Kosten für den Vorplatz bis zu einem Betrag von 100 €/m² zuwendungsfähig. Da der Vorplatz von der Kirche anstelle der Stadt angelegt wird, tragen Land und Bund je die Hälfte des Zuschusses, so dass auf die Stadt selbst keine finanzielle Belastung zukommt. Die Fördermittel werden lediglich an die Ev. Gesamtkirchengemeinde weitergeleitet. Durch die Aufstockung der Fördergelder für die Sanierungsmaßnahme Katharinenvorstadt im Programmjahr 2002 stehen hierfür wieder ausreichende Mittel zur Verfügung.

Die Investitionskosten für die Platzgestaltung belaufen sich nach einer Kostenberechnung des Architekturbüros Werner Schuch auf 241.000 €. Davon ist aufgrund einer Förderobergrenze ein Betrag von 111.301 € berücksichtigungsfähig. Daraus ergibt sich bei einem Fördersatz von 66,66 % ein Zuschuss von maximal 74.000 €.

Die Verwaltung begrüßt dieses Vorhaben. Durch die Neuarrangierung des o. g. Platzes wird die bereits von der Stadt durchgeführte Gestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze in der Katharinenvorstadt sinnvoll abgerundet und das Sanierungsgebiet aufgewertet.

Beschluss:

  1. Für die Neugestaltung des Platzes vor St. Katharina werden Fördermittel bis zur Höhe von 74.000 € an die Evangelische Gesamtkirchengemeinde weitergeleitet.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Kirche abzuschließen.
(einstimmig - 23 -)
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