§ 17/2 - Bezirksamt Sulzdorf: Änderung der Standesamtszuständigkeit (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Zustimmung der Ortschaftsräte von Eltershofen, Weckrieden und Gelbingen wurde durch Beschluss des Gemeinderats die Zuständigkeit für das Standesamtswesen in diesen Teilorten ab 01.01.2001 auf das Standesamt der Stadt übertragen.

Nach den bisher vorliegenden Rückmeldungen verlief die Umstellung problemlos. Auch von den Bürgern der betroffenen Ortschaften gab und gibt es keine Klagen und Beschwerden.

Aufgrund dieser positiven Erfahrungen wäre es, insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation in Sulzdorf und der zukünftigen Entwicklung in den Teilorten, aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den Standesamtsbezirk Schwäbisch Hall-Sulzdorf ebenfalls in das Standesamt der Stadt zu integrieren. Wie die o. g. Beispiele zeigen, kann eine solche Integration ohne wesentliche Einschränkung der Dienstleistungen für die Bürger vor Ort erfolgen und somit eine effiziente, kostensparende und dauerhafte Betreuung gewährleistet werden.

Die relativ wenigen Standesamtsfälle in den Teilorten rechtfertigen nicht den Aufwand, der dazu nötig ist, um bei den betroffenen Mitarbeitern das erforderliche Fachwissen vorhalten zu können, wenn entsprechendes im städtischen Standesamt vorhanden ist. Zudem kann bei einer Übertragung der Zuständigkeit die dauerhafte und kompetente Betreuung z. B. bei Urlaub, Krankheit etc. des zuständigen Standesbeamten gewährleistet werden.

Ferner ist die o. g. Übertragung der Standesamtszuständigkeit vor dem Hintergrund der künftigen Verdichtung der Aufgaben auf weniger Personal und Ortsvorsteher auch in den Teilorten sinnvoll und notwendig. Der Wegfall von Zuständigkeiten, insbesondere des Standesamtswesens, aus diesen Gründen war im Jahr 2002 auch Diskussionsgegenstand in der Strukturkommission sowie bei den Vorbereitungsterminen zum Haushalt 2003 und wurde grundsätzlich anerkannt.

In diesem Zusammenhang ist außerdem zu erwähnen, dass das Landratsamt wiederholt die Zusammenfassung der Standesamtsbezirke im Bereich der Stadt gewünscht hat, da Hall die einzige Gemeinde im Landkreis ist, die mehrere Standesamtsbezirke unterhält.

Auf entsprechenden Einwand von Stadtrat Gaukel sagt Oberbürgermeister Pelgrim zu, dass damit keine Verschlechterung der Standesamtsdienstleistungen für Sulzdorf gegenüber bisher gegeben sei.

Beschluss:

Der Übertragung der Zuständigkeit des Standesamtes Sulzdorf auf das Standesamt der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.04.2003 wird vorbehaltlich der Zustimmung durch das Regierungspräsidium Stuttgart zugestimmt.

(einstimmig - 23 -)

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