§ 234/1 - Verschiedenes: Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2001 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Seit der Änderung der Gemeindeordnung im Sommer 1999 sind die Kommunen verpflichtet, jährlich einen so genannten Beteiligungsbericht aufzustellen.

Daher wurde nun der dritte Bericht für die Stadt für das Jahr 2001 erstellt. Dieser enthält unter anderem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Darstellung der Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist.

Der Bericht wird im Januar 2003 öffentlich ausgelegt.

Meine Werkzeuge