§ 228 - Umwandlung der Sport- und Gaststättenbetriebsgesellschaft Schwäbisch Hall mbH in eine Touristik- und Marketinggesellschaft mbH (TMG) (öffentlich)

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Sachvortrag:

  1. Geänderter Gesellschaftsvertrag
  2. Dienstleistungsvereinbarung zwischen Stadt und TMG
  3. Wirtschaftsplan für 2003

s. GR vom 27.11.02

Stadtrat J. Baumann stellt zwei Änderungsanträge zum Gesellschaftsvertrag:

  1. Unter Punkt 6 - Geschäftsführung - soll es im zweiten Satz bei 6.3 heißen: „Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder des Aufsichtsrates.“
  2. Bei 11. - Aufsichtsratssitzungen - wird vorgeschlagen, unter 11.1, 1. Satz, festzulegen, dass der Aufsichtsrat regelmäßig - mindestens vierteljährlich - Sitzungen abhält.


Amtsleiter Pawlitzki sagt zu, dass die Dienstleistungsvergütung verbunden mit dem Leistungsumfang im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplans angepasst werden kann.

Beschluss:

  1. Der Umwandlung der Sport- und Gaststättenbetriebsgesellschaft Schwäbisch Hall mbH in die Touristik- und Marketinggesellschaft mbH mit entsprechend verändertem Gesellschaftsvertrag und den beiden oben beantragten Änderungen wird zugestimmt. (24 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) - Stadträte J. Baumann und Dr. Graf von Westerholt bis 22.20 Uhr anwesend -
  2. Dem Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung zwischen Stadt und TMG in der vorgelegten Form wird grundsätzlich zugestimmt. (22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
    1. Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Wirtschaftsplan der TMG für das Jahr 2003 Kenntnis.
    2. Soweit sich der geschätzte Sachmittelaufwand bzw. die Kosten für den Einsatz des Werkhofs verändern, verpflichten sich die Partner TMG und Stadt, über eine Anpassung der Dienstleistungsvergütung oder über eine Reduzierung des Dienstleistungsumfangs zu verhandeln.
    3. Die Übernahme einer Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit der TMG in Höhe von 500.000 € wird genehmigt. (23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
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