§ 229 - Gründung der Haller Grundstücks- und Erschießungsgesellschaft (HGE); hier: Gesellschaftsvertrag (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (09.12.2002)
Sachvortrag:
Beschluss:
- Der Gründung einer Erschließungsgesellschaft als 100%iger Tochter der Stadt wird grundsätzlich zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Gesellschaft ohne Aufsichtsrat mit entsprechender Vorberatung der Themen in den zuständigen Ausschüssen des Gemeinderats weiterzuverfolgen.
(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)