§ 229 - Gründung der Haller Grundstücks- und Erschießungsgesellschaft (HGE); hier: Gesellschaftsvertrag (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe GR vom 27.11.02

Beschluss:

  1. Der Gründung einer Erschließungsgesellschaft als 100%iger Tochter der Stadt wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Gesellschaft ohne Aufsichtsrat mit entsprechender Vorberatung der Themen in den zuständigen Ausschüssen des Gemeinderats weiterzuverfolgen.

(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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