§ 177 - Ausbau der B 19 (Stuttgarter Straße) in der Ortsdurchfahrt Schwäb. Hall - Bereich Gaildorfer Dreieck bis Tunnelbeginn (Eisenbahnbrücke); hier: Information über das weitere Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Nach Fertigstellung der Fußgängerunterführung Gottwollhäuser Steige und der Abrechnung dieses Bauvorhabens beabsichtigt die Verwaltung, sämtliche Vorbereitungen für den o. g. Ausbau durchzuführen.

Durchforstung des Hangwaldes südlich der Stuttgarter Straße

Aus Gründen der Verkehrssicherheit für den 4-spurigen Ausbau der B 19 und des am Hangfuß verlaufenden Rad- und Gehweges muss der Hangwald durchforstet werden.

Die Hospitalstiftung wird entsprechende Aufträge erteilen, damit die notwendigen Arbeiten im November/Dezember dieses Jahres ausgeführt werden.

Gebäudeabbruch (Tankstelle Setzer einschließlich Nebengebäude)

Die Voruntersuchungen zum Abbruch der Gebäude sind beendet. Zur Zeit werden die Ausschreibungsunterlagen für diese Abbruchmaßnahme vorbereitet. Das Vergabeverfahren soll im Oktober/November dieses Jahres realisiert und eine Arbeitsvergabe noch 2002 erfolgen. Der Abbruch ist dann im Februar/März des nächsten Jahres vorgesehen.

Die Finanzierung der Maßnahme wird noch mit der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Stuttgart geklärt (möglicherweise muss die Stadt kurzzeitig die Vorfinanzierung übernehmen).

Wasserrechtsverfahren

Bevor ein Ausbau der Stuttgarter Straße und / oder der vorgezogene Bau des Rad- und Gehweges begonnen werden kann, muss ein Wasserrechtsverfahren für die Offenlegung des Heimbaches im westlichen Teil der B 19 und für die Tieferlegung der Verdolung des Heimbaches im östlichen Teil durchgeführt werden. Die Verdolung ist aus Platzgründen (enges Heimbachtal) und aufgrund der Höhenlage nicht zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang ist auch das Regenüberlaufbecken 140 des städtischen Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung neu herzustellen. Bisher fließt das gesamte Abwasser (Mischsystem) der Stadtheide und teilweise aus den Bereichen Rollhof und Reifenhof ohne Regenwasserrückhaltung mit seiner Schmutzfracht in den Kocher. Die Planung des RÜB 140 muss deshalb fortgesetzt und in das Wasserrechtsverfahren einbezogen werden.

Die gesamten Planunterlagen zur Einleitung des Wasserrechtsverfahrens sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Erst mit der Rechtskraft dieses Verfahrens können weitere Baumaßnahmen in der Stuttgarter Straße erfolgen.


Die Verwaltung beabsichtigt dann in Absprache mit der Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums und mit dem Straßenbauamt Schwäbisch Hall im Jahr 2003 einen Ausbau der Stuttgarter Straße oder wenigstens den vorgezogenen Bau des Rad- und Gehweges. In diesem Zusammenhang muss der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt das Regenüberlaufbecken 140 realisieren.


Stadtrat Vogt sieht das Wasserrechtsverfahren im Hinblick auf die städtische Finanzsituation sehr kritisch und hält es momentan nicht für unabdingbar notwendig.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass diese Maßnahme für den Stadthaushalt überhaupt keine Rolle spiele, da sie vollständig Sache des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“ sei und von diesem finanziert werde.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von der dargestellten Vorgehensweise zustimmend Kenntnis.

(10 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen; Stadtrat H. Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

Meine Werkzeuge