§ 106 - Ausbau der Kreisstraße 2576 zwischen B 14 und B 19; hier: Planung nach dem Vorentwurf vom März 2002 (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 17.06.02


Stadtrat H. Baumann bedankt sich bei der Verwaltung für den geänderten Punkt 1 des Beschlussantrags, der dem entspricht, was er in der Vorberatung im BPA für seine Fraktion beantragt hatte.

Er bittet ferner, nach den Punkten 2 und 3 des Beschlussantrags der Verwaltung noch den Zusatz einzufügen, dass sich die Stadt Schwäbisch Hall im weiteren Verfahrensverlauf mögliche Einsprüche vorbehält.

Dies solle die Wichtigkeit der unter 2 und 3 gewünschten Verbesserungen unterstreichen.

Im Übrigen teilt er mit, dass sich die FWV-Fraktion von keiner der „Extrempositionen“ Pro oder Contra Westumgehung vereinnahmen lasse. Er regt die Prüfung an, ob die Linienführung nicht weiter in Richtung Bürgerentscheid-Trasse verlegt werden kann.

Stadträtin Rabe spricht sich generell für die Gesamtkonzeption aus. Zur Feinplanung und den Details könne die Stadt bzw. der Gemeinderat noch zweimal Stellung nehmen. Nur wegen zwei einzelnen Stellen dürfe der Ausbau insgesamt nicht abgelehnt werden.

Der Landkreis bzw. das Straßenbauamt sei zu allen Details gesprächs- und diskussionsbereit.

Stadtrat Vogt teilt mit, dass das Projekt nichts mit dem Ausbau der K 2576 zu tun habe. Viel mehr gehe es um den Neubau eines Autobahnzubringers. Die geforderten Verbesserungen seien s. E. reine Augenwischerei und könnten sich nur im „Meterbereich“ abspielen. Die Freizeitanlagen würden nachhaltig beeinträchtigt.

Seine Fraktion werde Punkt 1 ablehnen und sich bei den anderen Punkten der Stimme enthalten.

Stadtrat Neidhardt spricht sich für die Verwaltungsanträge aus, wobei sich zu Punkt 4 die Frage ergibt, ob die Stadt Schwäbisch Hall hierfür überhaupt zuständig sei.

Stadträtin Herrmann ist gegen Variante C und äußert im Hinblick auf den Bürgerentscheid Kritik an dem gesamten Vorgang.

- Stadtrat Röther ab 19.30 Uhr anwesend -

Stadtrat Dr. Hasenfuss hält die Straße für total unnötig und weist darauf hin, dass sie das Naherholungsgebiet zerschneidet.

Stadtrat Kaiser ist der Meinung, dass heute schon eine zustimmungsfähige Trasse - mit den geforderten Verbesserungen - hätte vorgelegt werden sollen.

Er sieht die Freizeitanlagen Fässlesbrunnen durch die Neubaumaßnahme zu einer „Verkehrsinsel“ werden.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die in den Planungsunterlagen dargestellte Variante C 2 als Trassenführung der K 2576-neu entsprechend der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.06.2002 von den Planungsgrundsätzen der Trasse des Bürgerentscheids vom 21.01.2001 für den Bereich der Gemarkung der Stadt Schwäbisch Hall nicht wesentlich abweicht und somit als Grundlage für die weiteren Planungen dient. (20 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen)
  2. Im Bereich der Umfahrung von Wackershofen sind im weiteren Verfahren vom Träger der Planung weitergehende Verbesserungen hinsichtlich des Schallschutzes und der ÖPNV-Anbindung zu prüfen und darzulegen.
  3. Im Zuge der Umfahrung des Freizeitgeländes Teurershof sind vom Träger der Planung Verbesserungen vorzunehmen, welche die Anforderungen der östlich an die Trasse angrenzenden Nutzungen angemessen berücksichtigen.
  4. Um die Wichtigkeit der unter b) und c) gewünschten Verbesserungen zu unterstreichen, behält sich die Stadt Schwäbisch Hall im weiteren Verfahrensverlauf mögliche Einsprüche vor. (20 Ja-Stimmen, 10 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme)
  5. Für den Bereich der Gemarkung der Gemeinde Untermünkheim wird die Trassenführung der Variante E entsprechend der Festlegung des Bürgerentscheids vom 21.01.2001 abgelehnt. (17 Ja-Stimmen, 13 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme)
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