§ 92 - Neubesetzung des Gutachterausschusses nach dem BauGB wegen Ablauf der Amtszeit (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (15.05.2002)
Sachvortrag:
Beschluss:
Gemäß §§ 1, 2 und 5 der Gutachterausschuss-Ordnung vom 11.12.1989 wird das Gremium der Stadt Schwäbisch Hall nach dem Baugesetzbuch in der vorgeschlagenen Zusammensetzung mit den genannten Funktionen für weitere vier Jahre bestellt.
(einstimmig - 29 -)