§ 78 - Ausbau der Kreisstraße 2576 zwischen B 14 und B 19; hier: Vorentwurf vom März 2002 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadtverwaltung hat vom Straßenbauamt Schwäbisch Hall am 10.04.2002 den Vorentwurf zur K 2576 (Ausbau zwischen B 14 und B 19) erhalten.

Die Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortschaftsrates Gailenkirchen und des Gemeinderates zugesandt bzw. übergeben worden.


Verkehrsuntersuchung

Es wurden mögliche Anschlussvarianten der K 2576 - neu an die B 14 (Stuttgarter Straße) und die B 19 beim Steigenhaus überlegt.

  1. Anschluss der Kreisstraße an die B 14 im Bereich des Gewerbegebietes Stadtheide Die im Planungsfall C vorgesehene signalgeregelte Kreuzung mit einer größeren Anzahl bestimmter Fahrspuren ist nicht ausreichend leistungsfähig und sollte deshalb nicht realisiert werden. Es wurden zwei Einmündungen in die B 14 untersucht, eine sogenannte „Linksversatzlösung“ ca. 150 m weiter nach Westen (in Richtung Michelfeld) und eine „Rechtsversatzlösung“ zwischen den Einmündungen Breiteichstraße und Robert-Bosch-Straße. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Variante „Rechtsversatz“ größere Vorteile aufweist. Hier sind besonders die Verkehrsberuhigung im Verlauf der Breiteichstraße, eine kürzere Wegverbindung zur Stadt und die Vermeidung von Abkürzungsverkehr durch das Gewerbegebiet Stadtheide zu nennen. Mit dieser Lösung wird die bestehende Einmündung der Breiteichstraße in die B 14 geschlossen und zurückgebaut.
  2. Anschluss an die B 19 beim Steigenhaus In der bisherigen Planung Variante C war ein Anschluss der K 2576 an die B 19 gegenüber der Zufahrt zum Steigenhaus auf der Gemarkung Untermünkheim vorgesehen. Nun soll sie direkt an den Knotenpunkt B 19 / B 14 (Autobahnzubringer A 6 in Richtung Nürnberg) angebunden werden. Diese Lösung hat einige Vorteile gegenüber der bestehenden Einmündung.

Umweltverträglichkeitsstudie

  1. Bereich Heimbachsiedlung - Teurershof Bei der Planung der Variante C zeigten sich erhebliche nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen. Deutlich geringere Konflikte sind nun mit der Realisierung der ortsnahen Westumfahrung der Heimbachsiedlung verbunden. Die Variante C 2 schont zwar den hochwertigen ökologischen Landschaftsbereich und Erholungsraum, tangiert andererseits aber den Sport- und Freizeitbereich. Mit Geländemodellierungen aus überschüssigem Erdmaterial und entsprechender Begleitpflanzung kann letztere Beeinträchtigung allerdings weitestgehend gemildert werden.
  2. Bereich Gottwollshausen - Wackershofen Die zwischenzeitlich von Bürgern aus Wackershofen vorgeschlagene östlich der Bahnlinie verlaufende Variante wird negativ beurteilt. Die etwas abgerückte Trasse am Ortsrand (mit Lärmschutzwall) ist unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Kosten die weiter zu verfolgende Alternative.
  3. Bereich Wittighausen Bei Optimierung der Planung zur Eingriffsminderung und Planung entsprechender Kompensationsmaßnahmen sind die Varianten C und E realisierbar. Die betroffene Gemeinde Untermünkheim und der Landkreis haben sich für die Weiterführung der Variante E ausgesprochen. Für die Stadt Schwäbisch Hall hat dies nur unwesentliche Auswirkungen.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde die Variante C 2 /E entwickelt, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist. Diese sind jedoch grundsätzlich ausgleichbar und deshalb auch als realisierbar einzustufen. Diese Variante soll weiterverfolgt werden.


Straßenplanung

Auf der Grundlage der Verkehrsuntersuchung und der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine Planungsvariante C 2 /E 1 entwickelt. Diese Trassenführung berücksichtigt die Belange des Verkehrs, der Umweltverträglichkeit und der Kommunen.

Sie soll den künftigen Planungsschritten und der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zugrunde gelegt werden.


Oberbürgermeister Pelgrim weist gleich zu Beginn auf die von der ursprünglichen Planung abweichende Linienführung bei Heimbach hin. Bei Beibehaltung dieser Trasse und einer entsprechenden juristischen Beurteilung wäre u. U. die Notwendigkeit für einen neuen Bürgerentscheid gegeben. Eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart liegt hierzu nicht vor.

In der Abweichung im Bereich Wittighausen sieht das RP dagegen keine maßgeblichen Argumente für einen neuen Entscheid.

Herr Dautel, Leiter des Straßenbauamts Schwäbisch Hall, erläutert die Gesamtplanung einschließlich der Anschlussmöglichkeiten an die B 14 und der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung.


Die ursprüngliche Variante C mitten durch das Naherholungsgebiet zwischen Freizeitanlagen und Waldrand (wie im Bürgerentscheid vom 21.01.2001 als Planungsgrundlage vorgesehen) könne so nicht gebaut werden. Dies verbiete sich durch die erst aufgrund der Untersuchungen festgestellte hohe ökologische Wertigkeit (6-7 auf einer Skala von 1-8). Somit bliebe relativ wenig Spielraum. Die Planung müsse eng an die Kleingartenanlagen, die Sportplätze und die Tennisanlagen sowie den Reiterhof und die Stadtgärtnerei heranrücken. Für den Lärmschutz seien Erdwälle vorgesehen. Beim Reiterhof solle der bestehende Wirtschaftsweg als Unterführung genutzt werden, da die Trasse dort nicht abgesenkt werden könne.

Schwierigkeiten gebe es auch noch bei Wackershofen. Dort würden die Lärmgrenzwerte mit dem Bau eines Erdwalls nicht überschritten. Die große Lösung mit einer neuen Überführung bei Sülz koste 3 Mio. €, die kleine - ebenfalls mit einer neuen Überführung zwischen Bahnwärterhäuschen und Ortsrand - liegt bei 1,5 Mio. €.

Neben den Kosten würden sich diese Trassen auch aus ökologischen Gründen verbieten. Eine Verlängerung des Tunnels um etwa 50 m mit Kosten von rund 1 Mio. € stehe in keiner Relation zum Nutzen.

Stadtrat Reber sieht zwar hier einen Engpass, teilt aber mit, dass die CDU-Fraktion dennoch zustimmen könne.

Stadtrat Vogt ist der Auffassung, dass die Vorstellungen der Westumgehungs-Befürworter eine Illusion gewesen seien, da es irreparable Eingriffe in die Natur gebe. Auch mit dem ÖPNV vertrage sich diese Planung nicht.

Stadtrat H. Baumann meldet erhebliche Bedenken seiner Fraktion zu der jetzt vorgesehenen Trasse im Bereich der Freizeitanlagen „Fässlesbrunnen“ an. Die FWV sei war immer für die Westumgehung gewesen, könne dieser Lösung aber nicht zustimmen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt stellt die Frage, ob die jetzige Trassenführung überhaupt noch mit der übereinstimmt, die dem Bürgerentscheid zugrunde lag.

Es müsste rechtlich geprüft werden, ob dies keinen Anfechtungsgrund darstellen könnte.

Stadtrat H. Baumann ist ebenfalls für eine rechtliche Prüfung, ob die jetzige Linienführung noch mit dem Bürgerentscheid vereinbart werden kann.

Stadtrat Neidhardt spricht sich dafür aus, den Verkehr bei entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen über die bestehende Breiteichstraße fahren zu lassen.

Stadträtin Herrmann sieht die einzige Chance in einer Untertunnelung der Breiteichstraße.

Zu den Schwierigkeiten bei Wackershofen schlägt Stadtrat Reber vor, die Trasse zur Entlastung dieses Teilorts evtl. doch über Neuhofen zu führen.

- Stadtrat Sakellariou bis 20.00 Uhr anwesend -

Oberbürgermeister Pelgrim fasst die zu prüfenden bzw. zu klärenden Punkte zusammen und vertagt diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung der genannten Fragen.

Falls die neue Trasse mit dem Bürgerentscheid vereinbar ist, fordert Stadtrat H. Baumann eine Bürgerversammlung für den Teurershof.

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