§ 86/1 - Verschiedenes: Fertigstellung des Straßenbelags der Mauerstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Mauerstraße bildet im Bereich zwischen Heimbacher Gasse und der Zufahrt zum Parkhaus Alte Brauerei eine Fußgängerzone.

Der öffentliche Verkehrsraum zwischen der Brüstung der Kocherufermauer und den städtebaulich attraktiven und bauhistorisch bedeutsamen Gebäuden soll ähnlich wie in der Innenstadt (Neue Straße, Gelbinger Gasse, Keckenhof, Mohrenstraße, usw.) eine gepflasterte Oberfläche auf der gesamten Breite erhalten. Um eine gute Begehbarkeit zu erreichen wurde Mosaikpflaster ausgewählt, das bogenförmig verlegt und mit Zementmörtel verfugt wird.

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde diese Gestaltung der Mauerstraße vor einiger Zeit so beschlossen.

Dies war Grundlage für die Arbeitsvergabe an die Firma Weiss im Sommer letzten Jahres (Eilentscheidung).

Nach dem bekannt werden der finanziellen Situation der Stadt im vergangenen Herbst wurde auch die Gestaltung der Oberfläche der Mauerstraße übergeprüft. Die Bauunternehmung Weiss bot verschiedene Alternativen an. Im Bau- und Planungsausschuss am 12.11.2001 wurde dieser Sachverhalt diskutiert und die Herstellung eines Mosaikpflasters beschlossen bzw. die Entscheidung der Verwaltung bestätigt.

In der weiteren Bearbeitung war das Tiefbauamt an die Beschlusslage gebunden.

Es muss die Beschlüsse des Gemeinderates realisieren.

Bei der Ausführung der Pflasterung sind leider Mängel aufgetreten, die zu einer Einstellung der Baustelle und damit zu einem Ärgernis für die betroffenen Anlieger führten.

Ein Sachverständiger hat diese Mängel während einer Ortsbesichtigung am 07.05.2002 bestätigt.

In der Gemeinderatsitzung am 24.04.2002 wurde die Pflasterung der Mauerstraße vom Gemeinderat kritisch angesprochen. Herr Oberbürgermeister Pelgrim sagte zu, sich der Sache anzunehmen.

Während eines Ortstermins am 03.05.2002 mit der Geschäftsführung der ausführenden Firma und Herrn Pelgrim wurde festgelegt, dass die Firma drei Ausführungsvarianten anbietet. Diese wurden geprüft und werden im Einzelnen wie folgt dargestellt:

  1. Provisorische bituminöse Bauweise mit einschichtiger bituminöser Tragdeckschicht (d = 10 cm) zwischen der Brüstung der Kocherufermauer und den Gebäuden; die Straßenentwässerung erfolgt über zwei Betonkandel aus Rinnenplatten mit 8 cm Stärke. (Der bereits eingebaute Drainbeton als Unterbau für das Mosaikpflaster ist dann jedoch unnötig; die Herstellungskosten betrugen brutto 34.034,40 €). Die Arbeiten könnten sofort beginnen. Diese Ausführungsart erfolgte als provisorische Lösung bereits in der Zollhüttengasse und in der südlichen Langen Straße. Pauschaler Nachlass brutto 38.000 €.
  2. In der Fahrbahnmitte zwischen den Straßeneinläufen wird in bituminöser Bauweise mit einer Trag- und Deckschicht eine endgültige Lösung in der Breite von ca. 2,20 bis 2,50 m hergestellt; die Randbereiche werden mit Mosaiksteinen gepflastert. Diese Ausführung erfolgte bereits in der nördlichen Langen Straße. Die Arbeiten können wegen der Lieferung der Pflastersteine für die Randbereiche erst in den Sommerferien erfolgen. Bei Übernahme des bisherigen Pflasters sichert das Unternehmen Weiss die gewünschte Verlegequalität zu. Ein Baubeginn am 15. Mai 2002 wäre möglich. Der Nachlass beträgt brutto 14.000 €.
  3. Ausführung wie von der Verwaltung vorgesehen und vom Bau- und Planungsausschuss im November 2001 bestätigt; vollständige Pflasterung von der Brüstung bis zu den Gebäuden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Sommerferien. Das notwendige Pflaster kann erst ab Mitte Juli geliefert werden.

Der gesamte Auftrag der Straßenbauarbeiten beträgt 258.202,40 €; davon entfällt ein Anteil von 78.000 € auf das Mosaikpflaster.

Beschluss:

Der unter Punkt 2 genannten Lösung wird einstimmig - 16 - zugestimmt.

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