§ 71 - Aufstellung des Bebauungsplans „Am Taubenhof“ in Hessental; hier: Entwurfsbeschluss (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (24.04.2002)
Sachvortrag:
Beschluss:
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 217-03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:1.000 vom 28.03.2002 mit Legende und Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 33 -)