TOP 5 - Bebauungsplan Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“; hier: Beschluss über den städtebaulichen Entwurf (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 71/22
Sachvortrag:
Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs mit Stand 10.08.2021 wurde im Zeitraum vom 17.11. bis 10.12.2021 die frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren „Sonnenrain, Teilbereich 3“ durchgeführt. Auf dieser Grundlage erfolgt derzeit die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs mit den zugehörigen erforderlichen Fachgutachten sowie die Planung des Lebensmittelmarktes.
Da zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch keine Gebäudehöhen festgelegt waren, sind diese nun konkretisiert worden. Der Baublock mit dem Lebensmittelmarkt sowie der südlich gegenüberliegende Hochpunkt bilden künftig eine Raumkante am Kreisverkehr aus und markieren den städtebaulichen Auftakt des Baugebietes Sonnenrain. Entsprechend dieser Bedeutung ist hier das südliche Eckgebäude als Hochpunkt mit sieben Geschossen vorgesehen.
Die weiteren Höhen im Gebiet orientieren sich an den Höhen der Geschosswohnungsbauten im Sonnenrain mit maximal vier Geschossen und bilden mit drei Geschossen einen angemessenen Übergang zum östlich angrenzenden Teilbereich 2. Die Südwestecke des Baublocks mit Lebensmittelmarkt wurde im aktuellen städtebaulichen Entwurf (Anlage 2) gegenüber dem städtebaulichen Entwurf (Anlage 1) nach Westen verschoben und abgeschrägt, um den Anforderungen der Marktplanung gerecht zu werden. Städtebaulich wird dadurch die Raumkante zum Kreisverkehr hin mehr betont.
Anlagen:
Anlage 1: Städtebaulicher Entwurf, 1:1.000, Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Stand 10.08.2021
Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf, 1:1.000, Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Stand 11.01.2022
Anlage 3: Detailausschnitt Städtebaulicher Entwurf Stand 11.01.2022 mit Gebäudehöhen
Anlage 4: Perspektiven zur Geschossigkeit „Sonnenrain 3“
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Entwurf „Sonnenrain, Teilbereich 3“, Stand 11.01.2022 des Büros Thomas Schüler Architekten Stadtplaner einschließlich der eingetragenen Geschosszahlen als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 0319-03 „Sonnenrain, Teilbereich 3“.
(einstimmig - 30)