TOP 4 - Haushaltsplan 2022, Haushaltssatzung 2022 und mittelfristige Finanzplanung bis 2025 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“: Erneute Beschlussfassung aufgrund des Erwerbs der Immobilie „Am Spitalbach 22“ in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 86/22

Sachvortrag:

Der Haushaltsplan 2022 wurde am 12. Januar 2022 im Gemeinderat öffentlich eingebracht und am 23. Februar 2022 beschlossen. Im Nachgang dieses Beschlusses hat sich die Möglichkeit eines Immobilienerwerbs ergeben, durch den das Eigentum der Hospitalstiftung in einem Areal in der Innenstadt sinnvoll arrondiert werden kann. Dieser Objektankauf bringt bedeutende finanzielle Auswirkungen mit sich, weswegen die Haushaltssatzung 2022 angepasst werden muss.

Unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten weist die Haushaltssatzung folgende Zahlen aus:

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen €                                                                                                                                                                         €

  2. 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

    6.773.945

    1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

    6.125.850

    1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

    648.095

    1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

    2.460.000

    1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

    0

    1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

    2.460.000

    1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

    3.108.095

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen €

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.094.005

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

5.142.650

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

951.355

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.463.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

6.201.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.738.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-1.786.645

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.100.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

849.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.251.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

464.355

 

Die für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehene Kreditermächtigungen erhöhen sich auf 3.100.000 €. Die Tilgungsleistungen belaufen sich nun auf insgesamt 849.000 €.

Anlage: Haushaltssatzung

Beschlussfassung:

1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2022 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wird zugestimmt.

2. Der mittelfristigen Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023-2025 wird zugestimmt.

3. Der Auszahlung der Zuschüsse im Ergebnishaushalt, die ausdrücklich genannt sind, wird zugestimmt.

(26 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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