§ 48 - Erhöhung der Friedhofsgebühren und Neufassung der Friedhofssatzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe VFA vom 04.03.02


Oberbürgermeister Pelgrim weist auf die Änderung des Auswärtigenzuschlags aufgrund der Vorberatung im VFA hin.

Amtsleiter Breuninger gibt den entsprechend geänderten Text des ersten Satzes von Punkt 7 (Auswärtigenzuschlag) des Grabnutzungsgebührenverzeichnisses bekannt:

„Die Friedhöfe in Schwäbisch Hall dienen zur Bestattung der Bürger und Einwohner der Stadt einschließlich ihrer Angehörigen ersten Grades in aufsteigender und absteigender Linie (Eltern, Kinder).“

Beschluss:

Der vorgeschlagenen Erhöhung der Friedhofsgebühren und der geänderten Friedhofssatzung wird einstimmig - 31 - zugestimmt.

Meine Werkzeuge