§ 48 - Erhöhung der Friedhofsgebühren und Neufassung der Friedhofssatzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim weist auf die Änderung des Auswärtigenzuschlags aufgrund der Vorberatung im VFA hin.
Amtsleiter Breuninger gibt den entsprechend geänderten Text des ersten Satzes von Punkt 7 (Auswärtigenzuschlag) des Grabnutzungsgebührenverzeichnisses bekannt:
„Die Friedhöfe in Schwäbisch Hall dienen zur Bestattung der Bürger und Einwohner der Stadt einschließlich ihrer Angehörigen ersten Grades in aufsteigender und absteigender Linie (Eltern, Kinder).“
Beschluss:
Der vorgeschlagenen Erhöhung der Friedhofsgebühren und der geänderten Friedhofssatzung wird einstimmig - 31 - zugestimmt.