§ 1 - Neues Domizil für den Club Alpha 60 e. V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. September 2014, 09:08 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Beim Bau des Weilertunnels muss das jetzige Domizil des Club Alpha 60 e. V. abgebrochen werden. Seit Jahren wird nach einer Raumlösung gesucht, die sowohl den Interessen der Stadt, wie den Vorstellungen des Clubs entspricht.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurden insgesamt 400.000,- € Haushaltsmittel für die Schaffung eines neuen Domizils für den Club Alpha e. V. bereitgestellt.
Als möglicher Standort wurde das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 vorgesehen.
Die zwischenzeitlich erfolgten Voruntersuchungen und Vorplanungen belegen, dass der Standort und das Gebäude für diesen Zweck gut geeignet sind.
Durch einen Teilabbruch des Gebäudes können die Flächen auf die benötigten ca. 890m² reduziert werden (siehe Anlage Flächenaufstellung).
Die Umbaukosten einschließlich der Erstellung einer Lärmschutzwand, um die näheren Anwohnern von Schallemissionen zu schützen, würden einen Mittelbedarf in Höhe von rund 630.000,- € verursachen.
Im Rahmen einer am 06.05.2014 stattgefundenen Besprechung im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, wurde uns gegenüber signalisiert, dass die Umbaukosten im Umfang von 1/3 durch die sogenannte LAKS-Förderung abgedeckt werden können. Im Rahmen der Besprechung wurde uns auch vermittelt, dass die Kosten der Lärmschutzwand (ca. 70.000,- € in den Gesamtkosten in Höhe von 630.000,- € enthalten) auch förderfähig sind, wenn die Lärmschutzwand auf Grund einer öffentlich rechtlichen Maßnahme notwendig ist.
Die Kosten für den Teilabbruch in Höhe von ca. 35.000,- € sind dagegen nicht förderfähig.
Die Kosten für die Ersteinrichtung des neuen Domizils wurden mit 70.000,- € geschätzt. Die Hälfte hiervon kann durch LAKS-Fördermittel abgedeckt werden. Der Club Alpha 60 e.V. selbst könnte hierfür 20.000,- € aufbringen. Der Zuschussanteil der Stadt würde somit 15.000.- € betragen.
Die Eigenleistungen des Club Alpha e.V. wurden mit 65.000 € (4.333 Stunden x 15 €) veranschlagt.

Somit ergibt sich folgendes Bild:

Investitionen:

förderfähige Bauinvestitionen

630.000 €

 

nicht förderfähige Bauinvestitionen

35.000 €

 

förderfähige Ersteinrichtung

70.000 €

 

Eigenleistungen des Clubs

65.500 €

 

Gesamt

800.000 €

 

Finanzierung:

Zuschuss des Landes zu den Baukosten

210.000 €

 

Zuschuss der Stadt zu den Baukosten

420.000 €

 

Zuschuss der Stadt zu den nicht förderf. Baukosten

35.000 €

 

Zuschuss des Landes für die Ersteinrichtung

35.000 €

 

Zuschuss der Stadt für die Ersteinrichtung

15.000 €

 

Eigenmittel des Clubs für die Ersteinrichtung

20.000 €

 

Eigenleistungen des Clubs

65.000 €

 

Gesamt

800.000 €

 

Mit dem Eigentümer des Objektes Spitalmühlenstraße 13/2, der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall GmbH, konnte man sich auf eine langfristige Vermietung des Objektes an den Club Alpha 60 e. V. verständigen.
Das Gebäude soll im jetzigen unsanierten Zustand für eine Jahresmiete in Höhe von 20.000,- € (1,87 €/m²/Monat) für 20 Jahre mit Verlängerungsoption an den Club Alpha 60 e. V. vermietet werden.
Die Umbauinvestitionen würden vom Mieter (Club Alpha 60 e. V.) durchgeführt werden. Die Planung und Baubetreuung wird vom Architekten Hansjörg Stein durchgeführt. Die Abrechnungsunterlagen gegenüber der Fördermittelstelle könnte von Mitarbeitern der Stadt aufgestellt werden.
Damit die Investitionen wie im Sachvortag dargestellt durchgeführt werden können, ist es notwendig, dass die Stadt Schwäbisch Hall über die im Haushalt veranschlagten 400.000,- € weitere 70.000,- € überplanmäßig bereitstellt. Dadurch kann eine Komplementärförderung durch LAKS-Mittel in Höhe von 245.000,- € erreicht werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die laufende Finanzierung der Kulturarbeit des Club Alpha 60 e. V. abgesichert ist.
Die Darstellung der Finanzströme betreffend Investitionsförderung, Mietzahlungen und der jährlichen laufenden Unterstützung sind in der Anlage Finanzströme Projekt Club Alpha 60 e. V. dargestellt.

Anlage 1: Flächenaufstellung
Anlage 2: Finanzströme Projekt Club Alpha 60 e. V.
Anlage 3: Lageplan und Grundrisspläne
Anlage 4: Zusammenfassung Lärmgutachten

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall grundsätzlich als geeignetes Objekt zur Nutzung durch den Club Alpha 60 e. V. angesehen wird.
  2. Für die Bezuschussung der notwendigen Umbaumaßnahmen an dem Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 stellt die Stadt Schwäbisch Hall weitere 70.000,- € im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßig zur Verfügung. Insgesamt stehen für diesen Zweck somit 470.000,- € zur Verfügung.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt den Club Alpha 60 e. V. im Zuge der Antragstellung auf LAKS-Mittel (Frist Januar 2015), sowie bei der Führung der Verwendungsnachweise gegenüber dem Land zu unterstützen.
  4. Der Gemeinderat beschließt, dass die Zwischenfinanzierung der Umbaumaßnahmen durch städtische Mittel erfolgen kann. Im Gegenzug tritt der Club Alpha 60 e. V. die Ansprüche aus den LAKS-Fördermittelbescheiden an die Stadt ab.
  5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die baurechtlich notwendigen Stellplätze (maximal 31 ermittelt), im Rahmen einer öffentlich rechtlichen Absicherung in Form einer Baulast.
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt nach Umzug des Clubs Alpha 60 e.V den Löwenkeller abreisen zu lassen.
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