§ 99 - Neues Domizil für den Club Alpha 60 e. V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Beim Bau des Weilertunnels muss das jetzige Domizil des Club Alpha 60 e. V. abgebrochen werden. Seit Jahren wird nach einer Raumlösung gesucht, die sowohl den Interessen der Stadt wie den Vorstellungen des Clubs entspricht.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 wurden insgesamt 400.000 € Haushaltsmittel für die Schaffung eines neuen Domizils für den Club Alpha e. V. bereitgestellt.

Als möglicher Standort wurde das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 vorgesehen.
Die zwischenzeitlich erfolgten Voruntersuchungen und Vorplanungen belegen, dass der Standort und das Gebäude für diesen Zweck gut geeignet sind.
Durch einen Teilabbruch des Gebäudes können die Flächen auf die benötigten ca. 890 m² reduziert werden (siehe Anlage Flächenaufstellung).
Die Umbaukosten einschließlich der Erstellung einer Lärmschutzwand, um die näheren Anwohnerinnen und Anwohner von Schallemissionen zu schützen, würde einen Mittelbedarf in Höhe von rund 630.000 € verursachen.

Im Rahmen einer am 06.05.2014 stattgefundenen Besprechung im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg wurde der Verwaltung gegenüber signalisiert, dass die Umbaukosten im Umfang von 1/3 durch die so genannte LAKS-Förderung abgedeckt werden können. Im Rahmen der Besprechung wurde auch vermittelt, dass die Kosten der Lärmschutzwand (ca. 70.000 € in den Gesamtkosten in Höhe von 630.000 € enthalten) auch förderfähig sind, wenn die Lärmschutzwand aufgrund einer öffentlich rechtlichen Maßnahme notwendig ist.
Die Kosten für den Teilabbruch in Höhe von ca. 35.000 € sind dagegen nicht förderfähig.

Die Kosten für die Ersteinrichtung des neuen Domizils wurden mit 70.000 € geschätzt. Die Hälfte hiervon kann durch LAKS-Fördermittel abgedeckt werden. Der Club Alpha 60 e. V. selbst könnte hierfür 20.000 € aufbringen. Der Zuschussanteil der Stadt würde somit 15.000 € betragen.
Die Eigenleistungen des Club Alpha e.V. wurden mit 65.000 € (4.333 Stunden x 15 €) veranschlagt.

Somit ergibt sich folgendes Bild:

Investitionen:

förderfähige Bauinvestitionen

630.000 €

 

nicht förderfähige Bauinvestitionen

35.000 €

 

förderfähige Ersteinrichtung

70.000 €

 

Eigenleistungen des Clubs

65.500 €

 

Gesamt

800.000 €

 

Finanzierung:

Zuschuss des Landes zu den Baukosten

210.000 €

 

Zuschuss der Stadt zu den Baukosten

420.000 €

 

Zuschuss der Stadt zu den nicht förderf. Baukosten

35.000 €

 

Zuschuss des Landes für die Ersteinrichtung

35.000 €

 

Zuschuss der Stadt für die Ersteinrichtung

15.000 €

 

Eigenmittel des Clubs für die Ersteinrichtung

20.000 €

 

Eigenleistungen des Clubs

65.000 €

 

Gesamt

800.000 €

Mit dem Eigentümer des Objektes Spitalmühlenstraße 13/2, der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall GmbH, konnte man sich auf eine langfristige Vermietung des Objektes an den Club Alpha 60 e. V. verständigen.
Das Gebäude soll im jetzigen unsanierten Zustand für eine Jahresmiete in Höhe von 20.000 € (1,87 €/m²/Monat) für 20 Jahre mit Verlängerungsoption an den Club Alpha 60 e. V. vermietet werden.

Die Umbauinvestitionen würden vom Mieter (Club Alpha 60 e. V.) durchgeführt werden. Die Planung und Baubetreuung wird vom Architekten Hansjörg Stein durchgeführt. Die Abrechnungsunterlagen gegenüber der Fördermittelstelle könnte von Mitarbeitern der Stadt aufgestellt werden.

Damit die Investitionen wie im Sachvortag dargestellt durchgeführt werden können, ist es notwendig, dass die Stadt Schwäbisch Hall über die im Haushalt veranschlagten 400.000 € weitere 70.000 € überplanmäßig bereitstellt. Dadurch kann eine Komplementärförderung durch LAKS-Mittel in Höhe von 245.000 € erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die laufende Finanzierung der Kulturarbeit des Club Alpha 60 e. V. abgesichert ist.

Die Darstellung der Finanzströme betreffend Investitionsförderung, Mietzahlungen und der jährlichen laufenden Unterstützung sind in der Anlage dargestellt.

Anlage 1: Flächenaufstellung
Anlage 2: Finanzströme Projekt Club Alpha 60 e. V.
Anlage 3: Lageplan und Grundrisspläne

 

Oberbürgermeister Pelgrim lässt die lange Zeit der Entscheidungsfindung nochmals Revue passieren. Er möchte nun den Weg für den Weilertunnel endgültig frei machen. Der Vorschlag der Verwaltung stellt die bislang optimalste Lösung dar. Es wurde eine Standortuntersuchung vorgenommen. Nachdem es sich um ein Gewerbegebiet handelt, ist Wohnen nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss daher nachrangig bewertet werden. Die Untersuchungen der Bausubstanz haben ergeben, dass diese für ein sozio-kulturelles Zentrum gut geeignet ist. Ein Lärmgutachten wurde erstellt; hiernach wird zum Schutz der Anwohnerinnen/ Anwohner jenseits des Kochers eine Lärmschutzwand erstellt. Desweiteren wird die rückwärtige Seite des Gebäudes geschlossen und gedämmt. Die Zuwegung erfolgt über den Parkplatz Auwiese, so dass sich auch dies lärmmindernd auswirkt.
Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob die von der Stadt aufgewendeten Mittel angemessen sind. Es handelt sich jedoch um eine selbstverwaltete sozio-kulturelle Einrichtung, die Unterstützung von Jugendarbeit ist originäre Aufgabe der Stadt. Den Charakter der öffentlichen Aufgabe unterstreicht der nicht unerhebliche Landeszuschuss. Es muss außerdem festgestellt werden, dass auch andere Vereine und Institutionen (Freilandmuseum, Freilichtspiele, Hällisch-Fränkisches Museum) Zuschüsse erhalten. Auch Vereinen wurden stets Zuschüsse und Unterstützung gewährt (z. B. jüngst Akademie der Künste in der alten VHS). Es handelt sich keinesfalls um eine „Edellösung“. Das Projekt ist von angemessener Dimension.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt beleuchtet die Aspekte „Standort, Gleichbehandlung aller Vereine und die Angemessenheit des Fördervolumens der Stadt“. Das finanzielle Engagement des Clubs scheint zu gering, auch wenn die Eigenleistungen und finanziellen Mittel des Clubs in ein Gebäude der GWG erfolgen.

Stadtrat Kaiser freut sich über den Abschluss einer jahrelang andauernden Hängepartie. Es ist an der Zeit, dem Club Alpha 60 e. V. eine Zukunfsperspektive zu bieten.

Stadtrat Waller kritisiert, dass im Auwiesenareal immer und immer wieder singuläre Entscheidungen getroffen werden, obwohl seine Fraktion bereits mehrfach die gesamte Überplanung des Areals gefordert hat (s. a. GR vom 28.11.2011, § 186).

Stadträtin Herrmann erinnert daran, dass der Gemeinderat im Wort steht, dem Club eine Alternativlösung anzubieten. Mittel sind im Haushalt eingestellt. Wenn sich nun eine Mehrheit im Gemeinderat findet und die angebotene Lösung auch dem Wunsch des Clubs entspricht, möchte sie nicht im Wege stehen. Sie hätte jedoch als Standort den Haller Bahnhof bevorzugt.

Dem pflichtet Stadtrat Preisendanz bei. Er befürchtet bei der jetzt vorgeschlagenen Lösung Lärmbeeinträchtigungen der Bevölkerung ähnlich derer beim Schwerpunkt Glück.

Für Oberbürgermeister Pelgrim ist das Bahnhofsareal keine Option mehr. Er möchte die Chancen einer städtebaulichen Entwicklung auf dem Bahnhofsareal nicht einschränken, zumal die Flächen im Bahnhof überdimensioniert gewesen wären.

Stadtrat Sakellariou geht kurz auf die Bedeutung und die Rolle des Clubs in Schwäbisch Hall ein.

Nach Auffassung von Erste Bürgermeisterin Wilhelm müssen die Landesmittel auch als Eigenleistung des Clubs angesehen werden. Die Stadt hätte hierauf keinen Zugriff. Die Förderung für das sozio-kulturelle Zentrum ist im Bereich der Kultur angesiedelt und gilt nur für selbstverwaltete sozio-kulturelle Zentren. Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Club als Träger der Jugendhilfe anerkannt ist.

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass das Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall grundsätzlich als geeignetes Objekt zur Nutzung durch den Club Alpha 60 e. V. angesehen wird.
  2. Für die Bezuschussung der notwendigen Umbaumaßnahmen an dem Gebäude Spitalmühlenstraße 13/2 stellt die Stadt Schwäbisch Hall weitere 70.000 € im Haushaltsjahr 2015 überplanmäßig zur Verfügung. Insgesamt stehen für diesen Zweck somit 470.000 € zur Verfügung.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt den Club Alpha 60 e. V. im Zuge der Antragstellung auf LAKS-Mittel (Frist Januar 2015) sowie bei der Führung der Verwendungsnachweise gegenüber dem Land zu unterstützen.
  4. Der Gemeinderat beschließt, dass die Zwischenfinanzierung der Umbaumaßnahmen durch städtische Mittel erfolgen kann. Im Gegenzug tritt der Club Alpha 60 e. V. die Ansprüche aus den LAKS-Fördermittelbescheiden an die Stadt ab.
  5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die baurechtlich notwendigen Stellplätze (maximal 31 ermittelt), im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Absicherung in Form einer Baulast.
  6. Die Verwaltung wird ermächtigt nach Umzug des Clubs Alpha 60 e.V den Löwenkeller abreißen zu lassen.

(16 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen)

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