2697661/meetingminutes/4005958/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697588/meetingminutes/3313982/paragraph 20.03.2013] &uuml;ber die Notwendigkeit eines systematischen Stra&szlig;eninstandsetzungskonzepts informiert. Die Planungsleistungen wurden vom Ingenieurb&uuml;ro B&auml;uerle &amp; Partner in Abstimmung mit der Abteilung Tiefbau erbracht. Grundlage war die &bdquo;Stra&szlig;enliste der 50 schlechtesten Schw&auml;bisch Haller Stra&szlig;en&ldquo;. Diese Liste wurde durch Infos der Ortschaftsverwaltungen und weitere Planungs&uuml;berlegungen aus dem Bereich der Stra&szlig;eninstandhaltung (Sofortprogramm 2013 &ndash; Wintersch&auml;den) und aktuellen Investitions&uuml;berlegungen aus dem Bereich der Stra&szlig;enerneuerung erg&auml;nzt.</p>
 
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697588/meetingminutes/3313982/paragraph 20.03.2013] &uuml;ber die Notwendigkeit eines systematischen Stra&szlig;eninstandsetzungskonzepts informiert. Die Planungsleistungen wurden vom Ingenieurb&uuml;ro B&auml;uerle &amp; Partner in Abstimmung mit der Abteilung Tiefbau erbracht. Grundlage war die &bdquo;Stra&szlig;enliste der 50 schlechtesten Schw&auml;bisch Haller Stra&szlig;en&ldquo;. Diese Liste wurde durch Infos der Ortschaftsverwaltungen und weitere Planungs&uuml;berlegungen aus dem Bereich der Stra&szlig;eninstandhaltung (Sofortprogramm 2013 &ndash; Wintersch&auml;den) und aktuellen Investitions&uuml;berlegungen aus dem Bereich der Stra&szlig;enerneuerung erg&auml;nzt.</p>
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Das nachfolgende Konzept ber&uuml;cksichtigt die Systematik f&uuml;r ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement bei den Stra&szlig;en.</p>
 
Das nachfolgende Konzept ber&uuml;cksichtigt die Systematik f&uuml;r ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement bei den Stra&szlig;en.</p>
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Es wird zwischen der betrieblichen Erhaltung (Kontrolle, Wartung/Unterhaltung) durch die St&auml;dtische Stra&szlig;enkontrolle und die Verkehrssicherungsleistungen durch den EB Werkhof und der baulichen Unterhaltung unterschieden.</p>
 
Es wird zwischen der betrieblichen Erhaltung (Kontrolle, Wartung/Unterhaltung) durch die St&auml;dtische Stra&szlig;enkontrolle und die Verkehrssicherungsleistungen durch den EB Werkhof und der baulichen Unterhaltung unterschieden.</p>
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Die bauliche Unterhaltung gliedert sich in:</p>
 
Die bauliche Unterhaltung gliedert sich in:</p>
 
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Instandhaltung: Sofortprogramm 2013</li>
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Instandhaltung: Sofortprogramm 2013</p>
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<li>
Instandsetzung: Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept 2013 ff</li>
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Instandsetzung: Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept 2013 ff</p>
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Erneuerung: Investitionsma&szlig;nahmen zur grundhaften Stra&szlig;ensanierung</li>
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Erneuerung: Investitionsma&szlig;nahmen zur grundhaften Stra&szlig;ensanierung</p>
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Zu den allgemeinen Voraussetzungen f&uuml;r eine erfolgreiche Instandsetzung geh&ouml;ren:</p>
 
Zu den allgemeinen Voraussetzungen f&uuml;r eine erfolgreiche Instandsetzung geh&ouml;ren:</p>
 
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die Erhaltung der Verkehrssicherheit</li>
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die Erhaltung der Verkehrssicherheit</p>
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die L&auml;rmminderung</li>
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die L&auml;rmminderung</p>
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die Erhaltung des Fahrkomforts</li>
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die Erhaltung des Fahrkomforts</p>
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+
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Hier geht es um den Erhalt der Stra&szlig;ensubstanz, des st&auml;dischen Infrastrukturverm&ouml;gens und eine Erh&ouml;hung des Gebrauchswertes. Im Konzept werden weitere Verbesserungspotentiale ber&uuml;cksichtigt.</p>
 
Hier geht es um den Erhalt der Stra&szlig;ensubstanz, des st&auml;dischen Infrastrukturverm&ouml;gens und eine Erh&ouml;hung des Gebrauchswertes. Im Konzept werden weitere Verbesserungspotentiale ber&uuml;cksichtigt.</p>
 
<ul>
 
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<li>
Bauliche Ver&auml;nderungen von Fu&szlig;g&auml;nger&uuml;berwegen (Barrierefreiheit)</li>
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Bauliche Ver&auml;nderungen von Fu&szlig;g&auml;nger&uuml;berwegen (Barrierefreiheit)</p>
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Verbesserung des &Ouml;PNV (Barrierefreiheit an Bushaltestellen)</li>
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Verbesserung des &Ouml;PNV (Barrierefreiheit an Bushaltestellen)</p>
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Umsetzung des Radwegekonzeptes</li>
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Umsetzung des Radwegekonzeptes</p>
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Synergieeffekte durch Koordination verschiedener Infrastrukturma&szlig;nahmen (Stadtwerke, EB Abwasserbeseitigung)</li>
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Synergieeffekte durch Koordination verschiedener Infrastrukturma&szlig;nahmen (Stadtwerke, EB Abwasserbeseitigung)</p>
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</ul>
 
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Um eine objektive Priorit&auml;tenliste f&uuml;r die Sanierungsumsetzung zu erhalten, wurde eine Bewertungsmatrix (Anlage 3.2) und eine Gewichtung (Anlage 3.3) gemeinsam zwischen Planungsb&uuml;ro und dem FB Planen und Bauen, Abteilung Tiefbau festgelegt.<br />
 
Um eine objektive Priorit&auml;tenliste f&uuml;r die Sanierungsumsetzung zu erhalten, wurde eine Bewertungsmatrix (Anlage 3.2) und eine Gewichtung (Anlage 3.3) gemeinsam zwischen Planungsb&uuml;ro und dem FB Planen und Bauen, Abteilung Tiefbau festgelegt.<br />
 
Der Zustand der Stra&szlig;e wird mit f&uuml;nf Unterkriterien (Ebenheit, strukturelle Sch&auml;den, Einfassungen, Entw&auml;sserung, Beleuchtungsstandorte) beschrieben. F&uuml;r die weiteren Randbedingungen wurden die Verkehrsbelastung, das Radwegekonzept, der &Ouml;PNV, FG&Uuml; und andere Infrastrukturma&szlig;nahmen der Stadtwerke und des EB Abwasser SHA ber&uuml;cksichtigt.</p>
 
Der Zustand der Stra&szlig;e wird mit f&uuml;nf Unterkriterien (Ebenheit, strukturelle Sch&auml;den, Einfassungen, Entw&auml;sserung, Beleuchtungsstandorte) beschrieben. F&uuml;r die weiteren Randbedingungen wurden die Verkehrsbelastung, das Radwegekonzept, der &Ouml;PNV, FG&Uuml; und andere Infrastrukturma&szlig;nahmen der Stadtwerke und des EB Abwasser SHA ber&uuml;cksichtigt.</p>
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Kritisch ist hier anzumerken, dass die Infos der Stadtwerke zu konkreten eigenen Leitungserneuerungen nur im sehr geringen Umfang bisher mitgeteilt wurden. Hier werden in den n&auml;chsten Jahren noch weitere Koordinierungs- und Abstimmungsgespr&auml;che mit einem gr&ouml;&szlig;eren Planungshorizont (5 Jahre) ben&ouml;tigt.<br />
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Kritisch ist hier anzumerken, dass die Infos der Stadtwerke zu konkreten eigenen Leitungserneuerungen nur im sehr geringen Umfang bisher mitgeteilt wurden. Hier werden in den n&auml;chsten Jahren noch weitere Koordinierungs- und Abstimmungsgespr&auml;che mit einem gr&ouml;&szlig;eren Planungshorizont (f&uuml;nf Jahre) ben&ouml;tigt.<br />
Bei der Gewichtung wurde der Zustand mit dem Faktor 30 und die weiteren Randbedingungen mit dem Faktor 15 gewichtet.<br />
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Bei der Gewichtung wurde der Zustand mit dem Faktor 30 und die weiteren Randbedingungen mit dem Faktor 15 gewichtet.</p>
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F&uuml;r die weitere Priorisierung wurde f&uuml;r die Stra&szlig;en noch eine r&auml;umliche Umsetzungsgliederung ber&uuml;cksichtigt:</p>
 
F&uuml;r die weitere Priorisierung wurde f&uuml;r die Stra&szlig;en noch eine r&auml;umliche Umsetzungsgliederung ber&uuml;cksichtigt:</p>
 
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Kernstadt Schw&auml;bisch Hall mit Hessental</li>
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Kernstadt Schw&auml;bisch Hall mit Hessental</p>
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&Ouml;stliche Stadtteile</li>
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&Ouml;stliche Stadtteile</p>
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Westliche Stadtteile</li>
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Westliche Stadtteile</p>
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Gemeindeverbindungsstra&szlig;en.</li>
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Gemeindeverbindungsstra&szlig;en.</p>
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Der Umsetzungshorizont f&uuml;r das Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept hat einen Realisierungszeitraum von f&uuml;nf Jahren. Zu ber&uuml;cksichtigen ist jeweils eine Schwerpunktbildung zu den Doppelhaushalten 2014-15 und 2016-17.<br />
 
Der Umsetzungshorizont f&uuml;r das Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept hat einen Realisierungszeitraum von f&uuml;nf Jahren. Zu ber&uuml;cksichtigen ist jeweils eine Schwerpunktbildung zu den Doppelhaushalten 2014-15 und 2016-17.<br />
 
Die Zweijahres-Schwerpunkte sind auch im Hinblick auf die Fortschreibungen, Anpassungen und Erg&auml;nzungen der Stra&szlig;enliste notwendig. Das Konzept ist nicht statisch starr aufgebaut. Das Konzept muss flexibel nach Bedarf und Zustandsver&auml;nderungen angepasst werden.</p>
 
Die Zweijahres-Schwerpunkte sind auch im Hinblick auf die Fortschreibungen, Anpassungen und Erg&auml;nzungen der Stra&szlig;enliste notwendig. Das Konzept ist nicht statisch starr aufgebaut. Das Konzept muss flexibel nach Bedarf und Zustandsver&auml;nderungen angepasst werden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Der Unterhaltungsr&uuml;ckstau wird durch die jetzt notwendigen Stra&szlig;eninstandsetzungen und Stra&szlig;eninstandhaltungsaufwendungen deutlich. Der Aufwand f&uuml;r die Stra&szlig;eninstandsetzung f&uuml;r das aktuelle Programm wurde mit ca. 6.900.000 &euro; ermittelt. Die konkreten Stra&szlig;en sind im &Uuml;bersichtsplan dargestellt. Die Kosten verteilen sich dabei wie folgt:</p>
 
Der Unterhaltungsr&uuml;ckstau wird durch die jetzt notwendigen Stra&szlig;eninstandsetzungen und Stra&szlig;eninstandhaltungsaufwendungen deutlich. Der Aufwand f&uuml;r die Stra&szlig;eninstandsetzung f&uuml;r das aktuelle Programm wurde mit ca. 6.900.000 &euro; ermittelt. Die konkreten Stra&szlig;en sind im &Uuml;bersichtsplan dargestellt. Die Kosten verteilen sich dabei wie folgt:</p>
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Jahr 2014: ca. 1.600.000 &euro;<br />
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Jahr 2014: ca. 1.600.000 &euro;</p>
Jahr 2015: ca. 1.400.000 &euro;<br />
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Jahr 2016: ca. 1.600.000 &euro;<br />
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Jahr 2015: ca. 1.400.000 &euro;</p>
Jahr 2017: ca. 1.500.000 &euro;<br />
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Jahr 2016: ca. 1.600.000 &euro;</p>
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Jahr 2017: ca. 1.500.000 &euro;</p>
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Jahr 2018: ca. 1.400.000 &euro;</p>
 
Jahr 2018: ca. 1.400.000 &euro;</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Zu unterscheiden sind Ma&szlig;nahmen der betrieblichen Unterhaltung durch den Werkhof (ca. 250.000 &euro; je Jahr), der Stra&szlig;eninstandhaltung (Sofortma&szlig;nahme-Programme ca. 600.000 &euro; je Jahr), der Stra&szlig;eninstandsetzung (ca. 1.500.000 &euro; je Jahr) und die Stra&szlig;enerneuerung (Investitionen ca. 2.000.000 &euro; je Jahr.)</p>
 
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Zu unterscheiden sind Ma&szlig;nahmen der betrieblichen Unterhaltung durch den Werkhof (ca. 250.000 &euro; je Jahr), der Stra&szlig;eninstandhaltung (Sofortma&szlig;nahme-Programme ca. 600.000 &euro; je Jahr), der Stra&szlig;eninstandsetzung (ca. 1.500.000 &euro; je Jahr) und die Stra&szlig;enerneuerung (Invstitionen ca. 2.000.000 &euro; je Jahr.)</p>
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Anlage 1: [[Media:13-18-1.PDF{{!}}Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept Schw&auml;bisch Hall 2013]]<br />
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Anlage 2: [[Media:81-13_Praesentation.PDF{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
 
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Anlage 1: [[Media:13-18-1.PDF{{!}}Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept Schw&auml;bisch Hall 2013]]</p>
 
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Anlage 2: [[Media:81-13_Praesentation.PDF{{!}}Pr&auml;sentation]]<br />
 
 
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<p align="JUSTIFY">
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen zur Umsetzung des Stra&szlig;eninstandsetzungskonzeptes und der Erneuerungsma&szlig;nahmen aufzunehmen. Die Entscheidung &uuml;ber die Bereitstellung der HH-Mittel erfolgt im Zuge der Beratung &uuml;ber den Doppelhaushalt 2014/2015 und folgende.</p>
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<u>Dipl.-Ing. F&ouml;rstner</u> erl&auml;utert das von ihm erarbeitete Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept anhand beiliegender Pr&auml;sentation.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt mit, dass das hier Dargestellte in die kommenden Haushaltsberatungen einflie&szlig;en wird. Man muss sich auch Gedanken dar&uuml;ber machen, ob alle Stra&szlig;en erforderlich sind oder ob einige auf landwirtschaftliche Nutzstra&szlig;en zur&uuml;ckgestuft werden k&ouml;nnen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Weber</u> begr&uuml;&szlig;t das vorliegende Gesamtpaket. F&uuml;r die Haushaltsberatungen ist es wichtig, die Dimensionen zu kennen: 1,5 Mio. &euro; pro Jahr f&uuml;r die Instandsetzung und weitere 1,6 Mio. &euro; f&uuml;r Investitionen. Will Schw&auml;bisch Hall auch k&uuml;nftig expandieren, geh&ouml;rt hierzu auch eine intakte Infrastruktur.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> begr&uuml;&szlig;t die von einem unabh&auml;ngigen Dritten vorgenommene Einsch&auml;tzung des Stra&szlig;enzustands. Er kritisiert, dass Investitionen von vornherein ausgeschlossen sind.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt klar, dass Investitionen und Instandsetzungen additiv - nicht alternativ - zu sehen sind.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> erinnert an die Haushaltsantr&auml;ge seiner Fraktion. W&auml;re man diesen gefolgt, w&auml;re der Investitionsstau nicht so hoch. Er ist au&szlig;erdem daf&uuml;r, das vorliegende Werk in seiner Bewertung so zu belassen und nicht einzelne Stra&szlig;en im Blick auf die Kommunalwahl 2014 gesondert zu behandeln.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Auch <u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> m&ouml;chte die bestehende Infrastruktur in ihrer Substanz erhalten. F&uuml;r sie geht jedoch Instandsetzung vor Investition. Der Zeithorizont von f&uuml;nf Jahren ist f&uuml;r sie in Ordnung, alles dar&uuml;ber hinaus ist zu ungewiss. Sie mahnt, die Stra&szlig;eninstandsetzung jedoch nun auch kontinuierlich zu verfolgen.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> begr&uuml;&szlig;t das vorgelegte Stra&szlig;eninstandsetzungskonzept und m&ouml;chte dieses auch so umsetzen.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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<u>Stadtrat Baumann</u> fordert die Verwaltung auf, den Zustand von Br&uuml;cken und Unterf&uuml;hrungen zu erheben. Deren Instandhaltung kommt zu dem vorgelegten Ma&szlig;nahmen&shy;katalog noch hinzu.</p>
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 +
<u>Abteilungsleiter Tiefbau Goisser</u> best&auml;tigt, dass diese Ingenieurbauwerke alle f&uuml;nf Jahre zu &uuml;berpr&uuml;fen sind. Die letzte Pr&uuml;fung hat allerdings vor ca. zehn Jahren stattgefunden, die Abteilung Tiefbau ist derzeit dabei, die fehlenden Dokumentationen zu erg&auml;nzen. Danach wird sich ein Fachb&uuml;ro dieser Thematik annehmen.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 +
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen zur Umsetzung des Stra&szlig;eninstandsetzungskonzeptes und der Erneuerungsma&szlig;nahmen aufzunehmen. Die Entscheidung &uuml;ber die Bereitstellung der HH-Mittel erfolgt im Zuge der Beratung &uuml;ber den Doppelhaushalt 2014/2015 ff.<br />
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(einstimmig - 22 -)</p>
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1 A. Amt 66
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+
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[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Straße|Straßeninstandsetzungskonzept Schwäbisch Hall 2013 (17.06.2013, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2013-06-17]]
 
[[Category:Startdate|2013-06-17]]

Aktuelle Version vom 16. Juli 2013, 08:14 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 20.03.2013 über die Notwendigkeit eines systematischen Straßeninstandsetzungskonzepts informiert. Die Planungsleistungen wurden vom Ingenieurbüro Bäuerle & Partner in Abstimmung mit der Abteilung Tiefbau erbracht. Grundlage war die „Straßenliste der 50 schlechtesten Schwäbisch Haller Straßen“. Diese Liste wurde durch Infos der Ortschaftsverwaltungen und weitere Planungsüberlegungen aus dem Bereich der Straßeninstandhaltung (Sofortprogramm 2013 – Winterschäden) und aktuellen Investitionsüberlegungen aus dem Bereich der Straßenerneuerung ergänzt.

Das nachfolgende Konzept berücksichtigt die Systematik für ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement bei den Straßen.

Es wird zwischen der betrieblichen Erhaltung (Kontrolle, Wartung/Unterhaltung) durch die Städtische Straßenkontrolle und die Verkehrssicherungsleistungen durch den EB Werkhof und der baulichen Unterhaltung unterschieden.

Die bauliche Unterhaltung gliedert sich in:

  • Instandhaltung: Sofortprogramm 2013

  • Instandsetzung: Straßeninstandsetzungskonzept 2013 ff

  • Erneuerung: Investitionsmaßnahmen zur grundhaften Straßensanierung

Zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Instandsetzung gehören:

  • die Erhaltung der Verkehrssicherheit

  • die Lärmminderung

  • die Erhaltung des Fahrkomforts

Hier geht es um den Erhalt der Straßensubstanz, des städischen Infrastrukturvermögens und eine Erhöhung des Gebrauchswertes. Im Konzept werden weitere Verbesserungspotentiale berücksichtigt.

  • Bauliche Veränderungen von Fußgängerüberwegen (Barrierefreiheit)

  • Verbesserung des ÖPNV (Barrierefreiheit an Bushaltestellen)

  • Umsetzung des Radwegekonzeptes

  • Synergieeffekte durch Koordination verschiedener Infrastrukturmaßnahmen (Stadtwerke, EB Abwasserbeseitigung)

Um eine objektive Prioritätenliste für die Sanierungsumsetzung zu erhalten, wurde eine Bewertungsmatrix (Anlage 3.2) und eine Gewichtung (Anlage 3.3) gemeinsam zwischen Planungsbüro und dem FB Planen und Bauen, Abteilung Tiefbau festgelegt.
Der Zustand der Straße wird mit fünf Unterkriterien (Ebenheit, strukturelle Schäden, Einfassungen, Entwässerung, Beleuchtungsstandorte) beschrieben. Für die weiteren Randbedingungen wurden die Verkehrsbelastung, das Radwegekonzept, der ÖPNV, FGÜ und andere Infrastrukturmaßnahmen der Stadtwerke und des EB Abwasser SHA berücksichtigt.

Kritisch ist hier anzumerken, dass die Infos der Stadtwerke zu konkreten eigenen Leitungserneuerungen nur im sehr geringen Umfang bisher mitgeteilt wurden. Hier werden in den nächsten Jahren noch weitere Koordinierungs- und Abstimmungsgespräche mit einem größeren Planungshorizont (fünf Jahre) benötigt.
Bei der Gewichtung wurde der Zustand mit dem Faktor 30 und die weiteren Randbedingungen mit dem Faktor 15 gewichtet.

Für die weitere Priorisierung wurde für die Straßen noch eine räumliche Umsetzungsgliederung berücksichtigt:

  • Kernstadt Schwäbisch Hall mit Hessental

  • Östliche Stadtteile

  • Westliche Stadtteile

  • Gemeindeverbindungsstraßen.

Der Umsetzungshorizont für das Straßeninstandsetzungskonzept hat einen Realisierungszeitraum von fünf Jahren. Zu berücksichtigen ist jeweils eine Schwerpunktbildung zu den Doppelhaushalten 2014-15 und 2016-17.
Die Zweijahres-Schwerpunkte sind auch im Hinblick auf die Fortschreibungen, Anpassungen und Ergänzungen der Straßenliste notwendig. Das Konzept ist nicht statisch starr aufgebaut. Das Konzept muss flexibel nach Bedarf und Zustandsveränderungen angepasst werden.

Der Unterhaltungsrückstau wird durch die jetzt notwendigen Straßeninstandsetzungen und Straßeninstandhaltungsaufwendungen deutlich. Der Aufwand für die Straßeninstandsetzung für das aktuelle Programm wurde mit ca. 6.900.000 € ermittelt. Die konkreten Straßen sind im Übersichtsplan dargestellt. Die Kosten verteilen sich dabei wie folgt:

Jahr 2014: ca. 1.600.000 €

Jahr 2015: ca. 1.400.000 €

Jahr 2016: ca. 1.600.000 €

Jahr 2017: ca. 1.500.000 €

Jahr 2018: ca. 1.400.000 €

Zu unterscheiden sind Maßnahmen der betrieblichen Unterhaltung durch den Werkhof (ca. 250.000 € je Jahr), der Straßeninstandhaltung (Sofortmaßnahme-Programme ca. 600.000 € je Jahr), der Straßeninstandsetzung (ca. 1.500.000 € je Jahr) und die Straßenerneuerung (Investitionen ca. 2.000.000 € je Jahr.)

Anlage 1: Straßeninstandsetzungskonzept Schwäbisch Hall 2013
Anlage 2: Präsentation

 

Dipl.-Ing. Förstner erläutert das von ihm erarbeitete Straßeninstandsetzungskonzept anhand beiliegender Präsentation.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass das hier Dargestellte in die kommenden Haushaltsberatungen einfließen wird. Man muss sich auch Gedanken darüber machen, ob alle Straßen erforderlich sind oder ob einige auf landwirtschaftliche Nutzstraßen zurückgestuft werden können.

Stadtrat Weber begrüßt das vorliegende Gesamtpaket. Für die Haushaltsberatungen ist es wichtig, die Dimensionen zu kennen: 1,5 Mio. € pro Jahr für die Instandsetzung und weitere 1,6 Mio. € für Investitionen. Will Schwäbisch Hall auch künftig expandieren, gehört hierzu auch eine intakte Infrastruktur.

Stadtrat Dr. Pfisterer begrüßt die von einem unabhängigen Dritten vorgenommene Einschätzung des Straßenzustands. Er kritisiert, dass Investitionen von vornherein ausgeschlossen sind.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass Investitionen und Instandsetzungen additiv - nicht alternativ - zu sehen sind.

Stadtrat Baumann erinnert an die Haushaltsanträge seiner Fraktion. Wäre man diesen gefolgt, wäre der Investitionsstau nicht so hoch. Er ist außerdem dafür, das vorliegende Werk in seiner Bewertung so zu belassen und nicht einzelne Straßen im Blick auf die Kommunalwahl 2014 gesondert zu behandeln.

Auch Stadträtin Herrmann möchte die bestehende Infrastruktur in ihrer Substanz erhalten. Für sie geht jedoch Instandsetzung vor Investition. Der Zeithorizont von fünf Jahren ist für sie in Ordnung, alles darüber hinaus ist zu ungewiss. Sie mahnt, die Straßeninstandsetzung jedoch nun auch kontinuierlich zu verfolgen.

Stadtrat Neidhardt begrüßt das vorgelegte Straßeninstandsetzungskonzept und möchte dieses auch so umsetzen.

Stadtrat Baumann fordert die Verwaltung auf, den Zustand von Brücken und Unterführungen zu erheben. Deren Instandhaltung kommt zu dem vorgelegten Maßnahmen­katalog noch hinzu.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser bestätigt, dass diese Ingenieurbauwerke alle fünf Jahre zu überprüfen sind. Die letzte Prüfung hat allerdings vor ca. zehn Jahren stattgefunden, die Abteilung Tiefbau ist derzeit dabei, die fehlenden Dokumentationen zu ergänzen. Danach wird sich ein Fachbüro dieser Thematik annehmen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen zur Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes und der Erneuerungsmaßnahmen aufzunehmen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der HH-Mittel erfolgt im Zuge der Beratung über den Doppelhaushalt 2014/2015 ff.
(einstimmig - 22 -)

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