§ 113 - Straßeninstandsetzungskonzept Schwäbisch Hall 2013 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 20.03.2013 über die Notwendigkeit eines systematischen Straßeninstandsetzungskonzepts informiert. Die Planungsleistungen wurden vom Ingenieurbüro Bäuerle & Partner in Abstimmung mit der Abteilung Tiefbau erbracht. Grundlage war die „Straßenliste der 50 schlechtesten Schwäbisch Haller Straßen“. Diese Liste wurde durch Infos der Ortschaftsverwaltungen und weitere Planungsüberlegungen aus dem Bereich der Straßeninstandhaltung (Sofortprogramm 2013 – Winterschäden) und aktuellen Investitionsüberlegungen aus dem Bereich der Straßenerneuerung ergänzt.

Das nachfolgende Konzept berücksichtigt die Systematik für ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement bei den Straßen.

Es wird zwischen der betrieblichen Erhaltung (Kontrolle, Wartung/Unterhaltung) durch die Städtische Straßenkontrolle und die Verkehrssicherungsleistungen durch den EB Werkhof und der baulichen Unterhaltung unterschieden.

Die bauliche Unterhaltung gliedert sich in:

  • Instandhaltung: Sofortprogramm 2013

  • Instandsetzung: Straßeninstandsetzungskonzept 2013 ff

  • Erneuerung: Investitionsmaßnahmen zur grundhaften Straßensanierung

Zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Instandsetzung gehören:

  • die Erhaltung der Verkehrssicherheit

  • die Lärmminderung

  • die Erhaltung des Fahrkomforts

Hier geht es um den Erhalt der Straßensubstanz, des städischen Infrastrukturvermögens und eine Erhöhung des Gebrauchswertes. Im Konzept werden weitere Verbesserungspotentiale berücksichtigt.

  • Bauliche Veränderungen von Fußgängerüberwegen (Barrierefreiheit)

  • Verbesserung des ÖPNV (Barrierefreiheit an Bushaltestellen)

  • Umsetzung des Radwegekonzeptes

  • Synergieeffekte durch Koordination verschiedener Infrastrukturmaßnahmen (Stadtwerke, EB Abwasserbeseitigung)

Um eine objektive Prioritätenliste für die Sanierungsumsetzung zu erhalten, wurde eine Bewertungsmatrix (Anlage 3.2) und eine Gewichtung (Anlage 3.3) gemeinsam zwischen Planungsbüro und dem FB Planen und Bauen, Abteilung Tiefbau festgelegt.
Der Zustand der Straße wird mit fünf Unterkriterien (Ebenheit, strukturelle Schäden, Einfassungen, Entwässerung, Beleuchtungsstandorte) beschrieben. Für die weiteren Randbedingungen wurden die Verkehrsbelastung, das Radwegekonzept, der ÖPNV, FGÜ und andere Infrastrukturmaßnahmen der Stadtwerke und des EB Abwasser SHA berücksichtigt.

Kritisch ist hier anzumerken, dass die Infos der Stadtwerke zu konkreten eigenen Leitungserneuerungen nur im sehr geringen Umfang bisher mitgeteilt wurden. Hier werden in den nächsten Jahren noch weitere Koordinierungs- und Abstimmungsgespräche mit einem größeren Planungshorizont (fünf Jahre) benötigt.
Bei der Gewichtung wurde der Zustand mit dem Faktor 30 und die weiteren Randbedingungen mit dem Faktor 15 gewichtet.

Für die weitere Priorisierung wurde für die Straßen noch eine räumliche Umsetzungsgliederung berücksichtigt:

  • Kernstadt Schwäbisch Hall mit Hessental

  • Östliche Stadtteile

  • Westliche Stadtteile

  • Gemeindeverbindungsstraßen.

Der Umsetzungshorizont für das Straßeninstandsetzungskonzept hat einen Realisierungszeitraum von fünf Jahren. Zu berücksichtigen ist jeweils eine Schwerpunktbildung zu den Doppelhaushalten 2014-15 und 2016-17.
Die Zweijahres-Schwerpunkte sind auch im Hinblick auf die Fortschreibungen, Anpassungen und Ergänzungen der Straßenliste notwendig. Das Konzept ist nicht statisch starr aufgebaut. Das Konzept muss flexibel nach Bedarf und Zustandsveränderungen angepasst werden.

Der Unterhaltungsrückstau wird durch die jetzt notwendigen Straßeninstandsetzungen und Straßeninstandhaltungsaufwendungen deutlich. Der Aufwand für die Straßeninstandsetzung für das aktuelle Programm wurde mit ca. 6.900.000 € ermittelt. Die konkreten Straßen sind im Übersichtsplan dargestellt. Die Kosten verteilen sich dabei wie folgt:

Jahr 2014: ca. 1.600.000 €

Jahr 2015: ca. 1.400.000 €

Jahr 2016: ca. 1.600.000 €

Jahr 2017: ca. 1.500.000 €

Jahr 2018: ca. 1.400.000 €

Zu unterscheiden sind Maßnahmen der betrieblichen Unterhaltung durch den Werkhof (ca. 250.000 € je Jahr), der Straßeninstandhaltung (Sofortmaßnahme-Programme ca. 600.000 € je Jahr), der Straßeninstandsetzung (ca. 1.500.000 € je Jahr) und die Straßenerneuerung (Investitionen ca. 2.000.000 € je Jahr.)

Anlage 1: Straßeninstandsetzungskonzept Schwäbisch Hall 2013
Anlage 2: Präsentation

 

Dipl.-Ing. Förstner erläutert das von ihm erarbeitete Straßeninstandsetzungskonzept anhand beiliegender Präsentation.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass das hier Dargestellte in die kommenden Haushaltsberatungen einfließen wird. Man muss sich auch Gedanken darüber machen, ob alle Straßen erforderlich sind oder ob einige auf landwirtschaftliche Nutzstraßen zurückgestuft werden können.

Stadtrat Weber begrüßt das vorliegende Gesamtpaket. Für die Haushaltsberatungen ist es wichtig, die Dimensionen zu kennen: 1,5 Mio. € pro Jahr für die Instandsetzung und weitere 1,6 Mio. € für Investitionen. Will Schwäbisch Hall auch künftig expandieren, gehört hierzu auch eine intakte Infrastruktur.

Stadtrat Dr. Pfisterer begrüßt die von einem unabhängigen Dritten vorgenommene Einschätzung des Straßenzustands. Er kritisiert, dass Investitionen von vornherein ausgeschlossen sind.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass Investitionen und Instandsetzungen additiv - nicht alternativ - zu sehen sind.

Stadtrat Baumann erinnert an die Haushaltsanträge seiner Fraktion. Wäre man diesen gefolgt, wäre der Investitionsstau nicht so hoch. Er ist außerdem dafür, das vorliegende Werk in seiner Bewertung so zu belassen und nicht einzelne Straßen im Blick auf die Kommunalwahl 2014 gesondert zu behandeln.

Auch Stadträtin Herrmann möchte die bestehende Infrastruktur in ihrer Substanz erhalten. Für sie geht jedoch Instandsetzung vor Investition. Der Zeithorizont von fünf Jahren ist für sie in Ordnung, alles darüber hinaus ist zu ungewiss. Sie mahnt, die Straßeninstandsetzung jedoch nun auch kontinuierlich zu verfolgen.

Stadtrat Neidhardt begrüßt das vorgelegte Straßeninstandsetzungskonzept und möchte dieses auch so umsetzen.

Stadtrat Baumann fordert die Verwaltung auf, den Zustand von Brücken und Unterführungen zu erheben. Deren Instandhaltung kommt zu dem vorgelegten Maßnahmen­katalog noch hinzu.

Abteilungsleiter Tiefbau Goisser bestätigt, dass diese Ingenieurbauwerke alle fünf Jahre zu überprüfen sind. Die letzte Prüfung hat allerdings vor ca. zehn Jahren stattgefunden, die Abteilung Tiefbau ist derzeit dabei, die fehlenden Dokumentationen zu ergänzen. Danach wird sich ein Fachbüro dieser Thematik annehmen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen zur Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes und der Erneuerungsmaßnahmen aufzunehmen. Die Entscheidung über die Bereitstellung der HH-Mittel erfolgt im Zuge der Beratung über den Doppelhaushalt 2014/2015 ff.
(einstimmig - 22 -)

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