§ 248 - Erweiterung des Kindergartens, Neubau einer Mensa und Ausbau des Dachgeschosses in der Grundschule und dem Kindergarten in Schwäbisch Hall-Bibersfeld (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Um den zukünftigen Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen in Bibersfeld zu decken, wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport eine Erweiterung des Kindergartens mit einer weiteren Kindergartengruppe nordöstlich des Bestandsgebäudes und eine Mensa als eingeschossiger Bau im Nordwesten des Grundstückes geplant. Hierfür wurden bereits Mittel in Höhe von 2.655.700 € beantragt (s. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2021, § 119, öffentlich).

Diese Maßnahme soll nun, unter anderem aus wirtschaftlichen Aspekten, um den Ausbau des Dachgeschosses für die Ganztagsbetreuung der Grundschule erweitert werden. Dies ermöglicht der Grundschule Bibersfeld schon im Jahr 2023 einen reibungslosen Ablauf in der Ganztagsbetreuung. Zudem wird dadurch verhindert, dass weder die Grundschule, noch der Kindergarten aufgrund mehrerer Bauphasen über die Jahre beeinträchtigt werden.

Um in diesem Projekt weitere Fortschritte zu erzielen ist es relevant, die Architektenleistung (Leistungsphase 5 - 9) und Tragwerksplanung (Leistungsphase 1 - 6) zeitnah, mit der Zustimmung des Gemeinderats, zu vergeben. Die Architekten und Fachplaner für dieses Projekt wurden bereits angefragt und die Angebote ausgewertet. Das Angebot des Architekturbüros Obinger beläuft sich auf 206.108,38 € und entspricht damit, ebenso wie das Angebot des Tragwerkplaners Hartmut Baumann mit 131.521,95 €, das Angebot des Planungsbüros für Gebäude- und Elektrotechnik Alfred Fetzer mit 42.557,73 € und das Angebot des Ingenieurbüros Metzger mit 91.860,65 €, den Tabellenwerten der HOAI und kann somit als wirtschaftlich, marktüblich und angemessen betrachtet werden.

Kostenermittlung und Finanzierung

Auf Grundlage des Vorentwurfs wurde für die Erweiterung des Kindergartens, den Neubau der Mensa und dem Ausbau des Dachgeschosses ein grober Kostenrahmen nach BKI erstellt.

Aufgrund der Erweiterung der Maßnahme um den Dachgeschossausbau für die Ganztagsbetreuung beläuft sich die Kostenfortschreibung gemäß BKI auf 3.430.000 €, inkl. eines Zuschlags für die Marktunsicherheit von 10%, auf ca. 3.770.000 €. Somit müssen für das Jahr 2022 1.555.500 €, sowie eine VE von 2.000.000 € bereitgestellt werden.

Für die Finanzierung stehen im Jahr 2021 auf der Maßnahme 20018 200.000 € zur Verfügung. Für die Beauftragungen der Fachplaner werden gesamt 450.000 € benötigt. Hierfür müssen für das Jahr 2021 250.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

Weiterer Projektverlauf

Das Architekturbüro Obinger aus Schwäbisch Hall beginnt zeitnah mit der Ausführungsplanung. Parallel wird der Bauantrag von der Abteilung Hochbau gefertigt. Ende diesen Jahres startet die erste Ausschreibungsphase und im Sommer 2022 kann mit der Realisierung begonnen werden.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 einstimmig zugestimmt.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 3: LPH 0 - Grober Kostenrahmen vom 13.09.2021
Anlage 4: Präsentation

Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt die Entwicklung der Kosten zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen der Abteilung Hochbau zu.

2. Die überplanmäßigen Mittel von 250.000 € werden bereitgestellt. Ersatzmittel in Höhe von 250.000 € stehen bei der Maßnahme 18015 - KiTa Jasminweg 9 zur Verfügung.

3. Der Architektenauftrag wird an das Architekturbüro Obinger aus Schwäbisch Hall, zum Angebotspreis von 206.108,38 € brutto vergeben.

4. Die Tragwerksplanung wird an das Ingenieurbüro Hartmut Baumann aus Schwäbisch Hall, zum Angebotspreis von 131.521,95 € brutto vergeben.

5. Die Elektroplanung wird an das Planungsbüro für Gebäude- und Elektrotechnik Alfred Fetzer aus Rot am See, zum Angebotspreis von 42.557,73 € brutto vergeben.

6. Die HLS-Planung wird an das Ingenieurbüro Metzger aus Weikersheim, zum Angebotspreis von 91.860,65 € brutto vergeben.

Der Gemeinderat stimmt den Beschlussanträgen zu.

(einstimmig - 29; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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