§ 35 - Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 2011-04, „Altenhausener Straße Süd/West“; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Frühzeitige Beteiligung) (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Härterich und Stadtrat Rempp verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

 

Bezug Leitbild Schwäbisch Hall 2025
Der Bebauungsplan Nr. 2011-04, „Altenhausener Straße Süd/West“ zielt auf eine bedarfsgerechte Ausweisung neuer Wohn- und Mischgebiete in der Nähe bestehender Infrastruktur ab. Durch Familien mit Kindern als wichtige Nachfragegruppe tragen diese zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur bei und sichern Mindestkapazitäten für Infrastrukturen wie Kindergarten und Busverbindungen.

Ausgangssituation und Ziele der Planung
Am 07.10.2020 (§ 172, öffentlich) hat der Gemeinderat den Beschluss zum städtebaulichen Entwurf und erneut den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummer 562 und 541 und die Flurnummer 537 vollständig. Die Bemühungen der Stadt Schwäbisch Hall zur Innenentwicklung von Tüngental kommen aufgrund der Eigentumsverhältnisse in der zentralen Ortslage nicht voran. In Anbetracht des anhaltenden Wohnflächenbedarfs Schwäbisch Halls und dem Teilort selbst strebt die Stadt daher eine maßvolle Weiterentwicklung von ca. 0,7 ha am westlichen Rand der Siedlungsstruktur Tüngentals an.

In der Zwischenzeit wurde der städtebauliche Entwurf der Stadtverwaltung von dem Büro Schreiberplan aus Stuttgart in die Vorgaben eines Bebauungsplans übertragen.

Die Planung umfasst ca. 5.460 m² Nettobauland als allgemeines Wohngebiet und bietet Raum für bis zu 19 Wohneinheiten. Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 können zwei Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser entstehen, deren Kubatur auch bei Bedarf als ein weiteres Mehrfamilienhaus genutzt werden kann. In den allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 3 sind vier Familienhäuser möglich.

Der städtebauliche Entwurf und die daraus resultierenden Festsetzungen orientieren sich an dem angrenzenden Bestand und dem typischen Ortsbild von Tüngental. Aufgrund der Lage im Übergang zur Kulturlandschaft und dem Ortskern von Tüngental gilt es, die städtebauliche und stadträumliche Funktion des Ortsrandes zu stärken.
Dementsprechend sollen die Gebäude im WA 1 zweigeschossig, im WA 2 und WA 3 eingeschossig festgesetzt werden. Die „schlanken“ Gebäude sollen einen Hof bilden, im WA 1 auf privaten Flächen, im WA 2 und WA 3 um dem öffentlichen Platz. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen durch Baugrenzen gefasst werden. Der städtebauliche Entwurf ermöglicht eine flexible Platzierung der Gebäude innerhalb der Baugrenzen unter Einhaltung der Firstrichtung und Seitenverhältnisse der Baukörper.

Satteldächer sollen zum Erhalt der prägenden Dachlandschaft festgesetzt werden. Zur Ausgestaltung des Ortsrandes soll im Westen, auf den privaten Grundstücken eine Eingrünung aus Hecken und Bäumen festgesetzt werden.

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der der Eingriff und Ausgleich der Planung ermittelt wird. Im Süden soll durch die Aufwertung der vorhandenen Streuobstwiese der notwendige Ausgleich planintern erbracht werden. Es sollen neben weiteren Pflanzungen von Hochstämmen Natursteinmauern gesetzt werden. Eine Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchung ergibt, dass keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) notwendig ist.

Weiteres Vorgehen
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nr. 2011-04 Altenhausener Straße Süd/West“ ist in der rechtskräftigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der vorliegende Geltungsbereich ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB anzupassen.

Die Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung können als Aushang im Fachbereich Planen und Bauen und auf der Internetseite der Stadt Schwäbisch Hall eingesehen werden. Hier besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Öffentlichkeit. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gehört.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie soll die anstehende Offenlage anhand des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) § 3 über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 2011-04 Altenhausener Straße Süd/West im Maßstab 1:500, Stand 12.12.2020 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 2: Begründung, Stand 12.12.2020 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 3: Planungsrechtliche Festsetzung, Stand 12.12.2020 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 4: Örtlichen Bauvorschriften, Stand 12.12.2020 (Büro Schreiberplan, Stuttgart)
Anlage 5: Anlage 1 der Begründung, Umweltbericht, Stand 12.12.2020 (Büro Gekoplan, Oberrot)
Anlage 6: Anlage 1 der Begründung, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Stand 12.12.2020 (Büro Gekoplan, Oberrot)
Anlage 7: Anlage 2 der Begründung, Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutz- rechtlichen Untersuchungen für das Plangebiet "Altenhausener Straße Süd/ West" in Tüngental, Stand 27.10.2020 (Büro Gekoplan, Oberrot)
Anlage 8: Anlage 3 der Begründung, städtebaulicher Entwurf für das Wohngebiet „Altenhausener Straße Süd/ West“, Stand 05.08.2020 (Stadt Schwäbisch Hall, Abteilung Stadtplanung)
 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr.2011-04, „Altenhausener Straße Süd/West“

Der B-Plan Nr. 2011-04, „Altenhausener Straße Süd/West“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros Schreiberplan aus Stuttgart, M 1:500 vom 12.12.2020 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) gem. §3 PlanSiG beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Altenhausener Straße Süd/West
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Altenhausener Straße Süd/West“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Schreiberplan aus Stuttgart, vom 12.12.2020. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2011-04, „Altenhausener Straße Süd/West“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) gem. §3 PlanSiG beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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