§ 240 - Antrag der Grundschule Rollhof auf Umwandlung der bestehenden Ganztagesgrundschule auf Schulversuchsbasis in eine Ganztagesgrundschule nach Schulgesetz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 25.10.2006 (§ 185/3) beschlossen, an der GS Rollhof einen Ganztagsbetrieb in offener Form ab dem Schuljahr 2007/08 einzurichten.

Das Regierungspräsidium hat diesem Antrag zugestimmt. Die Ganztagsschule an der Grundschule startete somit zum Schuljahr 2007/2008 mit zwei Gruppen und 40 Kindern. Die Ganztagsschule Rollhof steigerte sich im Laufe der Jahre auf nunmehr 73 Kinder in vier Gruppen im Schuljahr 2014/15.

Im Schuljahr 2009/10 und 2010/11 wurde die Schule energetisch saniert und eine großzügige Mensa angebaut.

Der Ganztagsbetrieb wurde, wie erwähnt, als Schulversuch nach § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg genehmigt.

Mit Beschluss vom 16.07.2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Ganztagsschule an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetz Baden-Württemberg verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen - die Wahlform und die verbindliche Form -, der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers und das Einrichtungsverfahren).

Die Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz bringt Änderungen in der Finanzierung der gesamten Ganztagsbetreuung mit sich. Auf Grundlage des neuen Gesetzes erhalten die Schulen künftig Lehrerwochenstunden auf Gruppenbasis. Des weiteren haben die Schulen die Möglichkeit, bis zu 50 % der Lehrerwochenstundenzuweisung als Mittel für weitere Angebote externer Partner einzusetzen. Für die Aufsicht während der Mittagspause erhalten die Schulen ebenfalls zusätzliche Finanzmittel, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Der Schulträger ist verantwortlich für die Aufsicht bei der Essensversorgung.

Für Ganztagsschulen nach § 4a SchulG entfällt die Landesförderung von verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung.

Über die gesetzlichen Regelungen und den daraus abgeleiteten kommunalen Regelungen wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 30.07.2014,§ 172, ausführlich informiert.

Der Ganztagsbetrieb an der GS Rollhof in Wahlform wurde seit Beginn mit Fachpersonal der AWO durchgeführt. Die hauswirtschaftliche Versorgung der Mensa obliegt ebenfalls der AWO. Für den Ganztagsbetrieb sind im Haushalt 2015 125.000 € eingestellt, die auch benötigt werden. Nach dem bisherigen System wird für 2016 mit 136.000 € und 2017 mit 141.000 € kalkuliert.

Künftig wird der Schulbetrieb mit zusätzlichen Lehrerdeputaten und der Möglichkeit, durch die Monetarisierung externe Partner hinzuzuziehen, von der Schule organisiert.

Vorgesehen ist von der Schule, hier auch das vorhandene Fachpersonal der AWO einzubeziehen (Eckpunkte s. BSSK vom 10.03.15, § 21 nö).

Die Schulkonferenz der GS Rollhof hat sich in seiner Sitzung am 21.07.2015 für eine Antragstellung auf eine Ganztagsgrundschule nach § 4 a SchulG ausgesprochen. Beantragt wird das Modell 4 x 8, d. h. die Ganztagsschule ist an vier Tagen jeweils acht Stunden verpflichtend. Geplant ist eine Zeit von Mo. - Do. von 7.30 – 15.30 Uhr.

Die Verwaltung begrüßt diese Entscheidung und unterstützt die Antragstellung beim Land Baden-Württemberg. Die Ganztagsgrundschulen an der GS Am Langen Graben, Breitenstein und Steinbach sind seit dem Schuljahr 2014/15 genehmigte Ganztagsschulen nach § 4 a SchulG. An alle drei Schulen finden kommunale Ergänzungsangebote, KEA, statt. Nach den Richtlinien der Stadt gibt es diese bei Bedarf auch an der Grundschule Rollhof.

Eine Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach § 4a SchulG zum Schuljahr 2016/17 muss beim Land bis zum 1. Oktober 2015 beantragt werden.

In der Anlage ist eine Gegenüberstellung der Kosten Grundschule auf Schulversuchsbasis und Grundschule nach Schulgesetz beigefügt. Zugrunde liegt die Prognose der Schulleiterin mit 85 GT-Kindern (4 Gruppen) und die Annahme, dass eine KEA-Gruppe bis 14 Uhr eingerichtet wird. Ist mit weiteren KEA-Gruppen zu rechnen, dann erhöhen sich die Kosten der Stadt.

Anlage: Gegenüberstellung Kosten Schulversuchsbasis/ Schulgesetz

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Baden-Württemberg einen Antrag für die GS Rollhof auf einen Ganztagsbetrieb nach § 4a SchulG Baden-Württemberg in Wahlform ab dem Schuljahr 2016/17 zu stellen.
(einstimmig - 32 -)

Meine Werkzeuge