§ 184/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ergebnis der öffentlichen Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 02.04.2014 erfolgte öffentliche Anhörung zur Frage einer möglichen Entwidmung der früheren K 2665/Tüngentaler Straße im Bereich des Flugplatzes führte im Ergebnis zu der Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Entwidmung nach § 7 Straßengesetz von Baden-Württemberg nicht erfüllt sind. Die wesentlichen Einwendungen sind in der beigefügten Übersicht zusammengestellt.

Eine Straße ist nur dann für den Verkehr entbehrlich, wenn Sie jede öffentliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Angesichts der nach wie vor vorhandenen Bedeutung für den Anliegerverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer kam die Verwaltung zum Ergebnis, das Entwidmungsverfahren nicht weiter zu betreiben.

Um eine sichere Querung der Sonderfahrzeuge und Flugzeuge über die Straße zu ermöglichen, erhält der Flugplatz die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Sonder­erlaubnis in Verbindung mit der Verpflichtung, aus beiden Fahrtrichtungen Schrankenanlagen anzubringen und so zu betreiben, dass Fahrzeuge und Fußgängerinnen/ Fußgänger sicher angehalten werden, bevor und so lange das Sonderfahrzeug bzw. Flugzeug die Straße überquert. Die Kosten für die Installation und den Betrieb dieser Schrankenanlage trägt der Flugplatz. Auf diese Weise wird den verschiedenen verkehrlichen Belangen Rechnung getragen.

Im Rahmen einer Gesamtkonzeption soll dann später die Nutzung der Straße bauplanungsrechtlich mit geregelt werden.

Anlage: Zusammenstellung der eingegangenen Einwendungen und Alternativvorschläge

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass von der Entwidmung vorerst abgesehen wird. Die Verkehrssituation soll mit Hilfe einer Schranke bereinigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt eine Gesamtkonzeption.

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