§ 259 - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2011 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner dient.

Der 12. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2011 ist erstellt und wird dem Gemeinderat vorgelegt.

Dieser enthält zu jedem Unternehmen, Eigenbetrieb, Zweckverband, Genossenschaft und Stiftung, an der die Stadt Schwäbisch Hall unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Besetzung der Gesellschaftsorgane und zur Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen.

Bei einigen Gesellschaften, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar mit 50 % und mehr beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der nunmehr vorliegenden Geschäftsberichte und den darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei geringeren Beteiligungsverhältnissen erfolgt eine verkürzte Darstellung zur jeweiligen Gesellschaft.

Außerdem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften dargestellt.

Der Bericht wird im Dezember 2013 öffentlich ausgelegt. 

Der Gemeinderat nimmt vom zwölften Beteiligungsbericht Kenntnis.

Anlage 1: Schaubild und Überblick Beteiligungsunternehmen sowie Kennzahlen

Anlage 2: 12. Beteiligungsbericht

 

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass auf Wunsch selbstverständlich einzelne Punkte auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werden können.

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