§ 228 - Umsetzung der Ausbaustufen der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und Aufnahme in die Bedarfsplanung; a) Einrichtung einer Krippengruppe bei der Montessori-Initiative; b) Einrichtung einer Krippengruppe im Kinderhaus Zottele (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a):

Die Montessori-Initiative Schwäbisch Hall hat mit Schreiben vom 24.09.2012 den Antrag auf Aufnahme von zehn Kleinkindplätzen in den Bedarfsplan gestellt.

Die Montessori-Initiative betreibt seit mehreren Jahren in der Diakoniestraße in Schwäbisch Hall ein Montessori-Kinderhaus mit 40 Kindergartenplätzen.

Nunmehr zeichnet sich ab, dass die Montessori-Initiative in unmittelbarer Nähe des Kinderhauses Räumlichkeiten für eine Krippengruppe anmieten kann. Ca. 20 Kinder unter drei Jahren stehen bei der Initiative auf der Warteliste.

Ab 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz oder einen Platz in Kindertagespflege.

Zur Zeit gibt es in Schwäbisch Hall 327 Plätze für Kinder unter drei Jahren (= 32,7 %). Diese gliedern sich auf in 180 Plätze in Krippengruppen, 129 Plätze in altersgemischten Kindergartengruppen und 18 Plätze in Kindertagespflege.

Mit Aufnahme von zehn Krippenplätzen der Montessori-Initiative steigt die Zahl der Krippenplätze auf 190, das Gesamt-Platzangebot für Kinder unter drei Jahren auf 337 (= 33,7 %).

Mit Aufnahme in den Bedarfsplan hat die Montessori-Initiative einen Rechtsanspruch auf Förderung nach den gesetzlichen Kriterien. Zur Zeit sind das 68 % der anerkannten Betriebskosten. Dies wurde auch mit den anderen Krippenträgern in einer Vereinbarung entsprechend umgesetzt, zuzüglich einer weiteren Abmangelförderung der Restkosten nach Abzug der Elternbeiträge von 40 %.

Die Montessori-Initiative möchte die Krippengruppe in der Betriebsform verlängerte Öffnungszeiten (6-Stunden-Betreuung) führen.

Lfd. Kostenschätzung (auf Basis Musterberechnungen Städtetag und Gemeindetag)

Betriebskosten VÖ-Gruppe/Jahr

126.000 €

abzüglich Zuschuss Stadt lt. Krippenvertrag

91.958 €

abzüglich Elternbeiträge

24.624 €

Summe

116.582 €

Somit Trägeranteil

9.418 €

 

Refinanzierung Zuschuss Stadt

Vom Gesamtzuschuss an den Träger in Höhe von

91.958 €

erhält die Stadt aus FAG-Mitteln des Landes einen Zuschuss
von 8.820 € pro Platz insgesamt =

 

(Basis 2012) 88.200 €

Somit verbleibt bei der Stadt ein Kostenbeitrag von

3.758 €

 

Investitionskosten

Schätzung Umbaumaßnahmen

25.000 – 30.000 €

Inventar/Einrichtung

10.000 – 15.000 €

Für diese Kostenarten kann die Montessori-Initiative einen Antrag auf Förderung aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm stellen. Da beim Regierungspräsidium zur Zeit sehr viele Anträge eingehen, kann keine Aussage getroffen werden, ob eine Bezuschussung erfolgen wird.

In der Krippenvereinbarung mit anderen Krippenträgern in Schwäbisch Hall vom 26.01.2011 sind bei Investitionen eine 50 %ige Förderung der Stadt vorgesehen.
Diese würde nach der ersten Kostenschätzung zwischen ca. 17.500 € - 22.500 € für die Stadt bedeuten.
Haushaltsmittel in dieser Größenordnung stehen für die Förderung Freier Träger im Haushaltsplan zur Verfügung.

Die Verwaltung befürwortet den weiteren Ausbau im Kleinkindbereich und empfiehlt die Aufnahme einer Krippengruppe in den Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall.
Die Aufnahme soll zum 01.01.2013 erfolgen.

Anlage 1: Schreiben Montessori-Initiative
Anlage 2. Auflistung Betreuungsplätze

 

zu b):

Das private Kinderhaus „Zottele“GbR hat mit Schreiben vom 28.11.2011 den Antrag auf Aufnahme von ein bis zwei Krippengruppen in den Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall gestellt.

Das private Kinderhaus „Zottele“ betreibt in Crailsheim eine Krippengruppe mit zehn Kleinkindern, in Maulach zwei Krippengruppen mit 20 Kleinkindern und in Tauberbischofsheim eine Krippengruppe mit zehn Kindern. In Crailsheim und Tauberbischofsheim ist das private Kinderhaus mit den jeweiligen Gruppen in die Bedarfspläne aufgenommen.

Das besondere Profil der Gruppen des Kinderhaus „Zottele“ ist eine tiergestützte Pädagogik.
Nachfragen aus Schwäbisch Hall veranlassten das Kinderhaus, auch einen entsprechenden Antrag an die Stadt Schwäbisch Hall auf Einrichtung und Förderung von Krippenplätzen zu stellen.

Ab 01.08.2013 besteht für ein- bis dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz in der Kindertagespflege. Zur Zeit gibt es in Schwäbisch Hall 327 Plätze für Kinder unter drei Jahren (= 32,7%). Diese gliedern sich auf in 180 Plätze in Krippengruppen, 129 Plätze in altersgemischten Kindergartengruppen und 18 Plätze in Kindertagespflege.

Am 24.09.2012 hat das Kinderhaus mitgeteilt, dass sie 15 Krippenplätze in Schwäbisch Hall mit der Betriebsform „Verlängerte Öffnungszeiten“ (VÖ) führen wollen.

Mit Aufnahme dieser 15 Krippenplätze und zehn Plätzen der Montessori-Initiative (s. § 224) steigt die Zahl der Kleinkindplätze in Schwäbisch Hall auf 352 (=35,2%) an.

Das Kinderhaus „Zottele“ hat bei der HGE einen Bauplatzantrag eingereicht. Vorgesehen ist ein Bauplatz am Rande der Grundwiesensiedlung in Hessental.

Mit Aufnahme in den Bedarfsplan hat das Kinderhaus Zottele einen Rechtsanspruch nach den gesetzlichen Kriterien. Zur Zeit sind das 68 % der anerkannten Betriebskosten.

In einer Kostenplanung beziffert das Kinderhaus die jährlichen Betriebskosten für 15 Kinder mit 181.380 €. Diese Betriebskosten liegen auch im Kostenrahmen der Musterberechnung des Städte- und Gemeindetages (15 Plätze = 189.000 €). 68 % Betriebskostenzuschuss aus 181.380 € sind 123.338 €.

Für 15 Krippenplätze in der Betriebsform VÖ erhält die Stadt vom Land über das Finanzausgleichsgesetz z. Zt. (2012) pro Platz 8.820 €, bei 15 belegten Krippenplätzen also 132.300 €.

Die Landesförderung soll auch der maximale Betriebskostenzuschuss für das Kinderhaus „Zottele“ sein.

Für den Bau der Krippenplätze hat das Kinderhaus „Zottele“ einen Antrag auf Förderung aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Bei Bewilligung einer Förderung muss allerdings Ende 2013 das Gebäude errichtet und der Betrieb aufgenommen sein.

Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales befürwortet den weiteren Ausbau im Kleinkindbereich mit 15 Plätzen durch das Kinderhaus „Zottele“ und empfiehlt die Aufnahme in den Bedarfsplan zum 01.01.2013.

Anlage 1: Antrag Kinderhaus "Zottele" GbR
Anlage 2: Kinderhausordnung

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den ab dem Jahr 2013 geltenden Rechtsanspruch der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Die Stadt ist in ihrem Angebot gut aufgestellt, das vorhandene Angebot muss jedoch konstant ausgebaut werden. Dem jetzt bereits absehbaren Fachkräftemangel bei qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern soll durch ein verstärktes Angebot von Ausbildungsstellen im Dualen System entgegengewirkt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim kündigt bereits jetzt weitere Erweiterungen der Kinderbetreuung im U3-Bereich in den Teilorten Tüngental und Sulzdorf an.

Stadtrat Baumann bittet in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur die Gebührenordnung der Kindertagesstätten auf den Prüfstand zu stellen. Er bittet insbesondere, eine Gebührenermäßigung bei Geschwisterkindern - egal welches Angebot sie nutzen (Kita, Krippe o. ä.) - einzuführen.

Beschluss:

a) Die Krippengruppe der Montessori-Initiative Schwäbisch Hall wird in die Bedarfsplanung zum 01.01.2013 aufgenommen. Die Förderung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Montessori-Initiative auf Grundlage der        Vereinbarungen mit Krippenträgern in Schwäbisch Hall vom 26.01.2011 eine Vereinbarung abzuschließen.
(einstimmig - 36 -)

b) Der Aufnahme von 15 Krippenplätzen des Kinderhaus „Zottele“ GbR in die Bedarfsplanung zum 01.01.2013 wird zugestimmt. Die Förderung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Kinderhaus „Zottele“ GbR eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage der Vereinbarungen mit Krippenträgern in Schwäbisch Hall vom 26.01.2011 abzuschließen.
(einstimmig - 36 -)

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