§ 122 - Einziehung von Grundstücken in Weckrieden (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Besitzer des Hotels „Rebers Pflug“möchte für sein Hotel weitere Stellplätze im Bereich der Weckrie­dener Straße errichten. Die Grundstücksflächen liegen im Randbereich der Weckriedener Stra­ße und werden als Verkehrsfläche nicht benötigt. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenfläche vorher gemäß § 7, Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Die Absicht der Einziehung wurde am 5. April 2012 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.

Innerhalb der Einwendungsfrist ging die vorgelegte Stellungnahme des Ortschaftsrats Weckrieden ein. Der Ortschaftsrat stimmt der Einziehung und dem Verkauf zur Errichtung von elf Stellplätzen gemäß der Bekanntgabe im VFA vom 23.04.12, § 104/2, und im Ort­schaftsrat am 19.04.2012 mit vier Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zu.

Die vorgebrachten Anmerkungen sprechen nicht gegen die Einziehung der Teilfläche.
Weitere Einwendungen liegen nicht vor.

Anlage 1: Amtliche Bekanntmachung

Anlage 2: Stellungnahme OR

Anlage 3: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Teilfläche der Weckriedener Straße mit ca. 248 m² einzu­ziehen.
(einstimmig - 32 -; Stadtrat Reber wegen Befangenheit abgetreten)

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