§ 143/2 - Verschiedenes: Haus der Bildung/ Mehrgenerationenhaus (öffentlich)

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Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm gibt bekannt, dass für das Haus der Bildung im Rahmen eines Bundesprojekts ein Interessensbekundungsverfahren eingeleitet wurde. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 30.000 € zu erhalten. Hierbei muss die Stadt jedoch mit 10.000 € in eine Co-Finanzierung treten. Diese erfolgt mittels Sachmittel bzw. Personalkosten und bedeutet keine weiteren Ausgaben für die Stadt. Bei Aufnahme wäre das Haus der Bildung das erste Mehrgenerationenhaus im Landkreis.

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