§ 67 - Entmunitionierung Flugplatzgelände Solpark; hier: Mittelbereitstellung für alte offene Rechnungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Vor 2004 hat das Land Baden-Württemberg die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung außerhalb der Konversionsfläche des Solparks übernommen.

Ab 2004 wurde diese Regelung geändert. Die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung müssen seither vom jeweiligen Grundstückseigentümer erstattet werden.

Die Stadt Schwäbisch Hall hat sich gegenüber dem Land Baden-Württemberg streitig gestellt und sich darauf berufen, dass der Gesamtauftrag für die Entmunitionierung außerhalb der Konversionsfläche bereits vor Einführung der Neuregelung erteilt wurde.

Nach mehrjährigem Rechtsstreit hat die Stadt nach Abstimmung mit dem Regierungs-präsidium ihre Klage zurückgezogen. Es müssen dadurch bis 12.05.2010 zwei alte Rechnungen im Gesamtvolumen von 46.624,15 € beglichen werden. Mittel sind dafür nicht eingeplant.


Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass für den Solpark seinerzeit eine Sonderrücklage gebildet wurde. Es werden immer wieder kleinere Flächen, die vorher bebaut waren (z. B. abgebrochenes Offizierheim), entmunitioniert werden müssen.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Neumann berichtet, dass jedoch die Fläche unter dem großen Hangar bereits mittels Bohrungen untersucht wurde.

Beschluss:

Überplanmäßige Bereitstellung von 46.624,15- € auf der HHSt. 6155.950000.9773 „Solpark: Entmunitionierung Flugplatz“.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben kann aus der Sonderrücklage Solpark erfolgen.
(einstimmig - 21 -)
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