§ 7/2 - Verschiedenes: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; hier: Reorganisation der Führungsstruktur und der Verantwortlichkeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 23.10.2002 beschlossen, dass der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit den Bereichen Kanalunterhaltung und Kläranlage in den Werkhof integriert wird. Gleichzeitig wurde die technische Betriebsleitung mit Wirkung vom 01.01.2003 auf Herrn Wellinger übertragen. Die Kaufmännische Betriebsführung lag bislang bei Herrn Breuninger, der auch kaufmännischer Geschäftsführer der Eigenbetriebe Werkhof und Städtisches Bestattungsinstitut war. Da Herr Breuninger künftig schwerpunktmäßig bei der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ eingesetzt werden soll und auch im technischen Bereich noch unklare Führungsstrukturen und Zuständigkeiten bestehen, bietet sich nunmehr eine Neuordnung der Führung und der Verantwortlichkeiten des Eigenbetriebes Abwasser an.

Hierbei ist grundsätzlich vorgesehen, dass die betriebliche Seite des Kanalnetzes (d. h. Kanalunterhaltung und laufender Betrieb des Netzes) wie seither beim Werkhof und damit bei Herrn Wellinger bleibt. Die Kläranlage hingegen (mit Herrn Fertig als Betriebsleiter vor Ort) wird künftig durch Herrn Baur geführt. Tatsächlich bestehen zwischen dem Werkhof und der Kläranlage derzeit nahezu keine Berührungspunkte. Fachlich zuständig für die Kläranlagenplanung ist heute schon Herr Baur, dieses wurde aber in bisherigen Führungsverfügungen nicht umgesetzt. Er ist dann auch für den investiven Bereich des Kanalbaus und der –erneuerung zuständig (Maßnahmen des Vermögenshaushalts).

Um dieses mit möglichst geringer Hierarchie und dem zwischenzeitlich deutlich reduzierten Personalkörper umsetzen zu können, wird die Betriebsleitung und die Gesamtverantwortung zukünftig formal auf die beiden Dezernenten übertragen, die dann die jeweiligen Aufgaben an die nächste Ebene delegieren. Im kaufmännischen wird wie im technischen Bereich verfahren: Die jeweiligen Aufgaben werden entsprechend an Herrn Breuninger und Frau Erlenbusch delegiert. Letztere führt außerdem wie bisher für die Eigenbetriebe Werkhof (mit Friedhof) und Bestattungsinstitut (bis zum Zeitpunkt des Verkaufs) das kaufmännische Rechnungswesen.

Die Gesamtverantwortung für die kaufmännische Seite liegt somit beim Oberbürgermeister, die Gesamtverantwortung für die technische Seite beim Bürgermeister. Eine Änderung von § 8 der bestehenden Betriebssatzung ist nicht erforderlich, da dieser die neuen Verantwortlichkeiten bereits enthält.

B e s c h l u s s :

Die Ausführungen im Sachvortrag und das schriftlich vorliegende Organigramm werden einstimmig - 27 - zustimmend zur Kenntnis genommen.

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