TOP 4 - Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2022 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 341/23

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgestellt (siehe Anlage). Mit dem Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision kann die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.

Die im § 16 Abs. 2 EigBG vorgeschriebene Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Monaten konnte für das Jahr 2022 nicht eingehalten werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat mitgeteilt, dass die Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses und die damit verbundene Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils Vorrang haben. Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung wurde von der Allevo Kommunalberatung erstellt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung am 04.10.2023 vorgelegt.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte im Wirtschaftsjahr 2022

betriebliche Erlöse und Erträge von 7.905.047,78 €
und Aufwendungen in Höhe von 8.411.069,44
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von -506.021,66 €

Im Wirtschaftsplan war eine Unterdeckung von -296.000 € geplant.

Für das Betriebsergebnis 2022 waren folgende Gründe ausschlaggebend:

  1. Die Erlöse/Erträge lagen insgesamt um 379 TEUR unter dem Planansatz des Wirtschaftsplans.
    Die Schmutzwassergebühr war um 372 TEUR niedriger als der Planansatz jedoch 41 TEUR höher als 2021. Die Niederschlagswassergebühr war um 54 TEUR niedriger als 2021. Der Kostenanteil für die Straßenentwässerung wurde mit der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2022 festgestellt, er war um 12 TEUR höher als geplant.
    Erlöse aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lagen um 14 TEUR über dem Planansatz.
    Die geplante Verrechnung und Rückerstattung der Abwasserabgabe von 250 TEUR erfolgte in Höhe von 137 TEUR. Die Auflösung der Zuschüsse und Beiträge war um 7 TEUR höher als der Planansatz.

  2. Die Aufwendungen waren insgesamt um 169 TEUR niedriger als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen waren um 357 TEUR geringer als geplant. Die größte Abweichungen vom Planansatz war bei der Leistungsverrechnung mit dem Werkhof mit einem minus 133 TEUR zu verbuchen da in der Kanalunterhaltung vakante Stellen nicht zeitnah besetzt werden konnten.
    Die Personalausgaben lagen um 60 TEUR über dem Planansatz, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit einem niedrigeren Tarifabschluss gerechnet wurde.
    Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen 87 TEUR über dem Planansatz.
    Gebührenausgleichsrückstellungen die sich aus der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2022 ergaben waren in Höhe von 158 TEUR als Aufwand zu buchen.

  3. Die Abschreibungen waren um 57 TEUR höher als der Planansatz und der Zinsaufwand lag 16 TEUR unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans.
    Kostenüberdeckungen sind wegen der zwingenden Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Wirtschaftsjahr der Entstehung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation erfolgswirksam wieder aufzulösen. Dies muss nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
    Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 beträgt die Höhe der noch zur Verrechnung anstehenden Kostenüberdeckungen aus Vorjahren 2,13 Mio. €.

Vermögensplan

Im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2022 waren Investitionen in Höhe von 9,7 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 5,9 Mio. €

Für Erschließungsmaßnahmen waren 2,37 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 711 TEUR. Die Erschließungen der Baugebiete „An der Breiteich V“ und „Erweiterung Grundwiesensiedlung wurden verschoben. Von den dafür geplanten 1,1 Mio. € sind 55 TEUR Planungskosten angefallen.
Der Planansatz für die Regenwasserbehandlung von 670 TEUR wurde um 67 TEUR unterschritten, da sich der Umbau des RÜB II in Sulzdorf weiter verschiebt, die vorgesehenen Mittel von 70 TEUR wurden nicht benötigt.
Vom Planansatz für den Ausbau, die Erweiterung und Erneuerung des Kanalnetzes von 2,77 Mio. € wurden nur 1,3 Mio. € benötigt. Der größte Teil für die Fertigstellung der Kanalauswechslung in Wackershofen.
Für die Kläranlagen waren Mittel in Höhe von 3,8 Mio. € veranschlagt. Die Ausgaben lagen bei 3,2 Mio. €. Der geplante Baubeginn der 4. Reinigungsstufe hat sich auf 2023 verschoben.

Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung sind die Mittel für einzelne Vorhaben des Vermögensplans übertragbar und die Ansätze gegenseitig deckungsfähig.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Jahresergebnis bekannt.

Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2022 (mit Anlage 1: Strukturbilanz, Anlage 2: Anlagennachweis 2022 und Anlage 3: Auflösung Zuweisungen und Zuschüsse)
Anlage 2: Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung 2022 (nichtöffentlich)

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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