TOP 1 - Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ Schlussbericht des Fachbereichs Revision - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 315/22

Sachvortrag:

Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2020 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan eingehalten und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht vom 10.10.2022 liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss 2020 wurde keine inhaltliche Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2020 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95b Abs. 1 GemO festzustellen.

Die Feststellung des Betriebsergebnisses des hospitalischen Forstbetriebs 2020 und die Aufteilung des Ergebnisses gemäß § 4 Verpachtungsvertrag ist bereits in der Sitzung des Hospitalausschusses am 14.03.2022 (SV-Nr. 65/22, öffentlich) erfolgt.

Anlage: Schlussbericht 2020

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach § 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt.

siehe Grafik


(einstimmig - 11)

 

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