98186679/meetingannouncement/116138324/agendaitem

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Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 22.09.2022 (SV 224/22, nicht&ouml;ffentlich) wurde beschlossen, eine Teilfl&auml;che des oben genannten Grundst&uuml;cks an eine Privatperson zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um einen Grasweg. Die an diesen Weg angrenzenden Flurst&uuml;cke 371 und 349 sind bereits im Besitz des Erwerbers. Der Erwerber beabsichtigt, auf allen Grundst&uuml;cksfl&auml;chen eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage zu errichten.</p>
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Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 22.09.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98186375/meetingannouncement/113232861/agendaitem SV-Nr. 224/22, nicht&ouml;ffentlich]) wurde beschlossen, eine Teilfl&auml;che des oben genannten Grundst&uuml;cks an eine Privatperson zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um einen Grasweg. Die an diesen Weg angrenzenden Flurst&uuml;cke 371 und 349 sind bereits im Besitz des Erwerbers. Der Erwerber beabsichtigt, auf allen Grundst&uuml;cksfl&auml;chen eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage zu errichten.</p>
 
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Die Teilfl&auml;che des Flurst&uuml;cks 370, Sandbauernfeld, in Form des Grasweges ist f&uuml;r den &ouml;ffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundst&uuml;cksverkauf ist nur m&ouml;glich, wenn die Wegfl&auml;chen vorher gem&auml;&szlig; &sect; 7 Abs. 1 Stra&szlig;engesetz Baden W&uuml;rttemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 30.09. - 30.10.2022 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur &Auml;u&szlig;erung zu geben.</p>
 
Die Teilfl&auml;che des Flurst&uuml;cks 370, Sandbauernfeld, in Form des Grasweges ist f&uuml;r den &ouml;ffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundst&uuml;cksverkauf ist nur m&ouml;glich, wenn die Wegfl&auml;chen vorher gem&auml;&szlig; &sect; 7 Abs. 1 Stra&szlig;engesetz Baden W&uuml;rttemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 30.09. - 30.10.2022 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur &Auml;u&szlig;erung zu geben.</p>
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental wurde in seiner Sitzung am 15.09.2022 &uuml;ber den geplanten Verkauf informiert.</p>
 
Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental wurde in seiner Sitzung am 15.09.2022 &uuml;ber den geplanten Verkauf informiert.</p>
 
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<u>Anlage:</u></p>
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental wurde &uuml;ber den Sachvortrag im Wege des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.</p>
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Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, die oben genannten Teilfl&auml;chen, wie im beigef&uuml;gten Plan dargestellt, einzuziehen.</p>
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Aktuelle Version vom 11. November 2022, 16:23 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 300/22

Sachvortrag:

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 22.09.2022 (SV-Nr. 224/22, nichtöffentlich) wurde beschlossen, eine Teilfläche des oben genannten Grundstücks an eine Privatperson zu verkaufen. Es handelt sich hierbei um einen Grasweg. Die an diesen Weg angrenzenden Flurstücke 371 und 349 sind bereits im Besitz des Erwerbers. Der Erwerber beabsichtigt, auf allen Grundstücksflächen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Die Teilfläche des Flurstücks 370, Sandbauernfeld, in Form des Grasweges ist für den öffentlichen und privaten Verkehr entbehrlich. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Wegflächen vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden Württemberg eingezogen (entwidmet) sind. Die Absicht der Einziehung wurde vom 30.09. - 30.10.2022 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Der Ortschaftsrat Tüngental wurde in seiner Sitzung am 15.09.2022 über den geplanten Verkauf informiert.

 

Der Ortschaftsrat Tüngental wurde über den Sachvortrag im Wege des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

Anlage: Lageplan

Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben genannten Teilflächen, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzuziehen.
(einstimmig - 29)

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