TOP 3 - Anpassung Entgelte für Mittagessen in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder, den Schulen und der Ferienbetreuung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 269/22

Sachvortrag:

Das Entgelt für die Teilnahme am warmen Mittagessen soll für die Tageseinrichtungen für Kinder, die Grundschulen, die Mensa im Schulzentrum Ost sowie die Ferienbetreuung zum 01.03.2023 erhöht werden.
Grund sind die bereits erfolgten und zu erwartenden erheblichen Preissteigerungen für den Bezug der Mittagsverpflegung aufgrund der aktuellen Marktsituation. Zudem soll im nächsten Jahr im Bereich der Grundschulen und Tageseinrichtungen für Kinder eine (Neu-)Ausschreibung der Essensverpflegung zum neuen Schuljahr 2023/2024 bzw. 01.09.2023 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird mit weiteren Preissteigerungen für den Bezug der Mittagsverpflegung gerechnet.

Die Erhöhung der Essensentgelte würde zu Mehreinnahmen von ca. 140.000 € im Haushaltsjahr 2023 und ca. 170.000 € im Haushaltsjahr 2024 führen. Kostendeckungsgrade werden im Sachvortrag in der Sitzung dargestellt.

Tageseinrichtungen für Kinder:
Aktuell beträgt das Entgelt für Mittagessen an 5 Tagen in der Woche 60 € pro Monat. Dies ergibt bei 47 Wochen im Jahr, in denen die Tageseinrichtungen für Kinder geöffnet haben, einen Betrag von 3,06 € pro Mittagessen. Der Monatsbeitrag soll auf 70 € erhöht werden. Das entspricht einer Erhöhung um ca. 17 % auf 3,57 € pro Mittagessen. Die Entgelte für den Bezug von Mittagessen an weniger als 5 Tagen ergeben sich anteilig auf Basis der 70 € (siehe Anlage 1).

Grundschulen:
An den Grundschulen werden die Essensentgelte seit dem GR-Beschluss vom 12.05.2014 (§ 84, öffentlich) pauschal erhoben. Es gilt:

  • Die Teilnahmepflicht der Kinder am Ganztagesunterricht nach Schulgesetz gilt für ein Schuljahr. Die Pauschalen wurden deshalb für 11 gleiche Monatsraten (September bis Juli) berechnet.

  • Der Preis pro Essen beträgt derzeit 3 € bzw. 3,70 € pro Mittagessen an der Grundschule Steinbach. Dieser Preis soll auf 4 € an jeder Grundschule erhöht werden.

  • Zugrunde gelegt wurden 185 Schultage pro Schuljahr.

  • Krankheitszeiten bis zu einer Woche am Stück bleiben unberücksichtigt.

  • Monatsbeträge werden aufgerundet auf volle Euro.

  • Die Erhöhung bedeutet einer Steigerung um ca. 33 % bzw. 8 % (GS Steinbach).

Pauschalsätze:

Teilnahme/Woche

Betrag / Monat neu

ab 01.03.2023

Betrag / Monat alt

5 Tage

68 €

51 €

4 Tage

54 €

41 €

3 Tage

41 €

31 €

2 Tage

27 €

21 €

1 Tag

14 €

11 €

siehe Grafik

Mensa im Schulzentrum Ost:
Im Gegensatz zu den Grundschulen erfolgt die Abrechnung des Entgelts in der Mensa am Schulzentrum Ost durch ein elektronisches Abrechnungssystem. Die Schüler können zwischen fünf Menüs auswählen und zahlen aktuell für das teuerste Menü (Fleisch) 3,35 €. Dieser Menüpreis soll sich auf 4 € erhöhen. Die Erhöhung bedeutet eine Steigerung um ca. 19 %. Die Preise der vier anderen Menüs sollen sich um den gleichen Prozentsatz erhöhen.

Dies ergibt folgende Preisliste:

Menü

Preis / Menü neu ab 01.03.2023

Preis / Menü alt

1: Fleisch

4,00 €

3,35 €

2: Vegetarisch

3,90 €

3,25 €

3: Beilage mit Sauce

2,60 €

2,20 €

4: Großer Salatteller

3,60 €

3,00 €

5: Kleiner Salatteller

2,15 €

1,80 €

Mensa im Schulzentrum West:
Die Mensa im Schulzentrum West wird vom Verein „Mensa im Schulzentrum West e.V.“ betrieben, der die Preise für das Mittagessen festlegt. Um eine Einheitlichkeit der Preise zu erreichen, soll dem Verein empfohlen werden, den Preis ebenfalls auf 4 € pro Mittagessen zum 01.03.2023 zu erhöhen. Die Höhe der Zuschussgewährung durch die Stadt soll von der Anpassung der Essensentgelte an die städtischen Entgelte abhängig gemacht werden.

Ferienbetreuung:
Bei der Ferienbetreuung liegt der Preis aktuell bei 3 € pro Mittagessen. Dieser soll auf 4 € erhöht werden. Dies bedeutet eine Steigerung von ca. 33 %.

Anlagen:
Anlage 1: Erhöhung Entgelte für Mittagessen in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.03.2023
Anlage 2: Kostendeckungsgrad (Tischvorlage)

Beschlussfassung:

1. Die Essensentgelte in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden zum 01.03.2023 gemäß Anlage 1 festgesetzt.

2. Die Essensentgelte an den Grundschulen werden zum 01.03.2023 auf 4 € pro Mittagessen festgesetzt. Abgerechnet werden die Pauschalsätze gemäß der im Sachvortrag vorgestellten Tabelle.

3. Die Essensentgelte in der Mensa im Schulzentrum Ost werden zum 01.03.2023 gemäß der im Sachvortrag vorgestellten Tabelle festgesetzt.

4. Dem Verein „Mensa im Schulzentrum West e.V.“ wird empfohlen, den Preis auf 4 € pro Mittagessen zum 01.03.2023 zu erhöhen. Die Höhe der Zuschussgewährung durch die Stadt wird von der Anpassung der Essensentgelte an die städtischen Entgelte abhängig gemacht.

5. Das Essensentgelt in der Ferienbetreuung wird zum 01.03.2023 auf 4 € pro Mittagessen festgesetzt.

(6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge