TOP 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1214-02 „Freiflächenphotovoltaikanlage Breitbaumäcker-Süd“ – Sülz, Gailenkirchen; hier: Planungsermächtigung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 278/22

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 2388 in Sülz, Gemarkung Gailenkirchen, planen Hartmut und Marvin Thier in Abstimmung mit dem Eigentümer Rudolf Thier, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 5,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich nördlich von Sülz auf der Flur Breitbaumäcker (s. Anlage 2). Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 – 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfläche I.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und den Vorhabenträgern Hartmut und Marvin Thier als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Kriterienkatalogs, welcher durch den Gemeinderat am 22.06.2022 (1. zu 159/22, öffentlich) beschlossen wurde. Einschließlich der beantragten Fläche stehen damit auf der Gemarkung Stadt Schwäbisch Hall 52,8 ha für die Freiflächenphotovoltaiknutzung zur Verfügung.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan der Vorhabenträger Hartmut und Marvin Thier auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 01.03.2022 stattzugeben.

In seiner Sitzung am 13.10.2022 hat der Ortschaftsrat Gailenkirchen bei Stimmengleichheit den Beschlussantrag abgelehnt (2 Ja-Stimmen, 2-Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).

Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Vorhabenträger Hartmut und Marvin Thier auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 01.03.2022
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 01.03.2022

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag der Vorhabenträger Hartmut und Marvin Thier auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 01.03.2022 wird stattgegeben.

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

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