TOP 24.13 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0914-03 „Freiflächenphotovoltaikanlage Sorgertshalde-West“, Bibersfeld; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 259/22

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 947, Gemarkung Bibersfeld, plant der Eigentümer Peter Stadel, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 2,5 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich westlich von Bibersfeld auf der Flur Sorgertshalde (s. Anlage 1). Sie wird bisher als Acker- und Wiesenfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich nicht in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es keiner Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.

Nach dem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlage ist unter anderem die Einbindung in das Siedlungs- und Landschaftsbild zu untersuchen. Aufgrund der Siedlungsnähe wurde vom Vorhabenträger bereits eine 3D-Simulation erstellt. Ergebnis ist, dass sich durch eine etwa 3 m hohe Bepflanzung die Anlage so einfügt, dass diese weitestgehend nicht wahrnehmbar sein wird. Die in Anlage 5 dargestellte Simulationsansicht aus ca. 8 m Höhe über dem Gelände des Neubaugebiets Langäcker macht dies deutlich.

Weiter liegt die Anlage weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfläche I.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Peter Stadel als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Peter Stadel auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 23.02.2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 mehrheitlich zugestimmt.

Anlage:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Peter Stadel auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 23.02.2022
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 23.02.2022
Anlage 5: 3D-Simulation-Sichtbarkeit

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach §12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Peter Stadel auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 23.02.2022 wird stattgegeben.
(28 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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