TOP 24.11 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0913-09 „Freiflächenphotovoltaikanlage Ritterbach-Südost“, Bibersfeld; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 257/22

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 273, Gemarkung Bibersfeld, planen die Eigentümer, vertreten durch Renate Wellinger, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 1,2 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich südöstlich von Bibersfeld auf der Flur Ritterbach (s. Anlage 1). Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energie-wende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug. Die Planung sieht jedoch eine Fläche unter 2 ha vor, so dass keine Ausnahmeregelung des Regionalverbandes erforderlich wird. Die Anlage liegt weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfläche I.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger, vertreten durch Renate Wellinger, als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Freiflächenphotovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers, vertreten durch Renate Wellinger auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 02.03.2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 mehrheitlich zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers, vertreten durch Renate Wellinger auf Durchführ- rung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 02.03.2022
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 02.03.2022

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers, vertreten durch Renate Wellinger, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 02.03.2022 wird stattgegeben.
(27 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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