TOP 24.3 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1615-01 Freiflächenphotovoltaikanlage Kesseläcker“ in Erlach; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 249/22

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 935 auf der Gemarkung Gelbingen planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 5,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Anlage 1).

Die Fläche liegt südwestlich von Erlach auf einem nach Süden abfallenden Gelände. Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO am 7. März 2017 hat das Land Baden-Württemberg von einer Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert. Das oben genannte Grundstück befindet sich im benachteiligten Gebiet.

Weiter stuft der Energieatlas Baden-Württemberg das Gebiet als geeignete Potentialfläche für eine Photovoltaiknutzung ein.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebau­ungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, den Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft ist eine intensive Eingrünung erforderlich. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt und schließt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Kochertal zwischen Schwäbisch Hall und Weilersbach mit Nebentälern“ an. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 11.02.2020 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Gelbingen konnte in seiner Sitzung am 19.07.2022 keine Entscheidung fällen, da wichtige Informationen fehlen.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 11.02.2020
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 11.02.2020 wird stattgegeben.
(29 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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