TOP 24.1 - Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr. 0141-07 „Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg“; hier: Aufhebung Bebauungsplanverfahren, Beschluss Straßenplanung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 261/22

Sachvortrag:

Am 11.01.2021 (GR, § 6, öffentlich) hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße/Adelheidweg" (Anlage 1) beschlossen. Ziel und Zweck der Planung war die Verbesserung der Anbindung der Siedlungsbereiche Lehen, Kreuzäcker und Friedensberg an den ÖPNV und der Ausbau der örtlichen Fuß- und Radwegeverbindung. Der Bebauungsplan wurde erforderlich, da zur Umsetzung der Straßenplanung des Büros IPE vom 18.09.2020 (Verlinkung Anlage 4 – GR-Sitzung 11.01.2021) auch private Grundstücke mit einbezogen werden mussten.

Bevor weitere Planungsschritte veranlasst wurden, erfolgten zunächst Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern. Vertreter der Verwaltung haben in der Eigentümerversammlung der WEG „Im Lehen 2-12“ am 20. September 2021 die Straßenplanung vorgestellt sowie ein Kaufangebot für die benötigten Flächen (Anlage 2) unterbreitet. Eine Entscheidung über den Verkauf der Fläche wurde nach einem regen Austausch zurückgestellt, da Bedenken gegenüber der vorgestellten Planung bestanden. Im Wesentlichen bezogen sich die Bedenken auf eine mögliche Erhöhung des Verkehrslärms durch die neue Bushaltestelle und die damit verbundenen Anfahrgeräusche. Des Weiteren wurde die Bushaltestelle kritisch bewertet, da die Befürchtung besteht, einen neuen Treffpunkt für Jugendliche zu schaffen und damit eine weitere Lärmquelle, die die heutige Situation verschlechtert. Der Radweg hingegen fand bei den Teilnehmern der Eigentümerversammlung Zuspruch.

Um eine objektive Grundlage für weitere Gespräche mit der WEG zu erhalten, wurde eine Schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, die die künftige Situation hinsichtlich einer möglichen Verschlechterung der Lärmemission beurteilen sollte. Da es für eine solche gutachterliche Beurteilung keine belastbaren Rechenansätze gibt, musste eine beispielhafte Situation im Stadtgebiet gefunden werden, um durch Messungen die möglichen auftretenden Effekte zu ermitteln.

Die Schalltechnische Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • Die gemessenen Verkehrslärmemissionen erhöhen sich im Durchschnitt unwesentlich um 0,2 dB, wenn die Bushaltestellen durch einen Bus frequentiert wurden. Die Erheblichkeitsschwelle liegt bei 3 dB(A), erst wenn eine Erhöhung um diesen Wert erfolgt, handelt es sich um einen vorhabenkausalen Lärmerhöhungsbeitrag, sodass die Grenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BimSchV zur Anwendung kommen und die Baumaßnahme als eine wesentliche Änderung des vorhandenen Lärmniveaus begründet.

  • Die festgestellten Pegeldifferenzen mit/ohne Bus liegen weit unterhalb der menschlichen Hörschwelle.

  • Die gemessenen Maximalpegel ohne Frequentierung der Bushaltestellen liegen häufig über denen mit Busfrequentierung. Somit liegt die Vermutung nahe, dass ohne das Halten des Busses schneller gefahren wird als mit anhaltendem Bus und dadurch höhere Maximalpegel entstehen.

Abschließend kommt die Untersuchung zum Schluss, dass durch die Errichtung der beiden Bushaltestellen einschließlich Querungshilfe keine beurteilungsrelevanten Erhöhungen der Beurteilungspegel für die Anwohner im Umfeld zu erwarten sind. Hingegen ist aufgrund der geringeren Pkw-Spitzenpegel im Haltebereich eine gewisse Entlastung der Anwohner zu erwarten.
In der vorliegenden Untersuchung wurden die Auswirkungen von Personen, die sich an den Haltestellen aufhalten, nicht betrachtet. Aufgrund der Lage entlang der Crailsheimer Straße kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich an der Bushaltestelle ein Treffpunkt entwickelt, welcher relevante und negative Auswirkungen auf die heutige Lärmsituation hat.

Die Ergebnisse der Untersuchung und eine erneute Vorstellung der Straßenplanung, erfolgte bei einem Vororttermin am 13. Juli 2022, im Vorgriff auf die Eigentümerversammlung am selben Tag. Trotz der gutachterlichen Untersuchung bestanden weiterhin bei der Mehrzahl der Eigentümer große Bedenken hinsichtlich der neuen Bushaltestelle. Teile der Eigentümer zweifelten gar die Neutralität des Gutachters an und damit auch die objektive Untersuchung der künftigen Lärmsituation. In Folge wurde der Grundstücksverkauf mehrheitlich durch die WEG „Im Lehen 2-12“ abgelehnt.

Damit der Lückenschluss des Fuß- und Radweges zwischen dem Quartier „Gerhard-Storz-Weg“ und dem derzeit in Entwicklung befindlichen Quartier „Im Lehen“ realisieren zu können sowie die ÖPNV-Anbindung für die Siedlungsbereiche Lehen, Kreuzäcker und Friedensberg zu verbessern, hat das Planungsbüro IPE eine Alternativlösung erarbeitet, welche ohne diese Inanspruchnahme von privaten Grundstücken auskommt. Durch den Entfall der Querungshilfe kann die Planung auch ohne diese Inanspruchnahme umgesetzt werden. Im weiteren Planungsprozess ist noch festzulegen, wie eine alternative sichere Querung (Markierung eines Fußgängerüberweg, Fußgängerampel, etc.) hergestellt werden kann.

Da die Baumaßnahme nun ausschließlich auf städtischem Grund erfolgt, kann auf ein Bebauungsplanverfahren verzichtet werden. Sollte die Böschungen zum Angleichen des Geländes, die auf dem Flurstück 589/1 nötig ist, von der WEG nicht geduldet werden, wird eine Stützmauer in diesem Bereich zur Ausführung kommen.

Die nun vorliegende geänderte Planung wird weiter konkretisiert und ein neuer Förderantrag nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Baden-Württemberg gestellt. Ferner wird der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger Stauch Bau GmbH aus Kupferzell hinsichtlich der Planung angepasst.

Die Realisierung der Baumaßnahme (Anlage 4) entlang der Crailsheimer Straße soll in den Jahren 2025/26 erfolgen, abhängig des Baufortschritts der Hochbauten im Baugebiet „Im Lehen“.

Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzungsplan, Baugebiet Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße / Adelheidweg", Stand 27.10.2020 (Büro Baldauf, Stuttgart)
Anlage 2: Grunderwerbsplan, Stand 25.05.2021 (Stadt Schwäbisch Hall)
Anlage 3: Lageplan Straßenplanung - Variante, Stand 15.08.2022 (IPE, Schwäbisch Hall)

Beschlussfassung:

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 0141-07 "Bushaltestelle Crailsheimer Straße / Adelheidweg" mit der Abgrenzung aus dem Lageplan des Büros Baldauf aus Stuttgart im M 1:500 vom 27.10.2020 wird aufgehoben.

  2. Die Planung des Büros IPE aus Schwäbisch Hall vom 15.08.2022 (Anlage 3) soll weiterverfolgt und die damit verbundenen Förderanträge (Fuß- und Radwegebau, barrierefreie Bushaltestellen) gestellt werden.

        (einstimmig - 30)

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