TOP 20 - Neufassung der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 238/22

Sachvortrag:

Seit 2004 wurden die Jahresgebühren der Stadtbibliothek nicht erhöht. Das Angebot hat sich in den vergangenen knapp 20 Jahren aber deutlich erweitert, sei es um digitale Angebote, wie die Onleihe oder Datenbanken, um Wiedergabemedien wie Tonieboxen und eReader, oder Medienarten bzw. Gegenstände, wie Tonies, Konsolenspiele, Roboter oder Brettspiele.
Die Jahresgebühr wird daher für Hallerinnen und Haller bzw. Leserinnen und Leser aus den Kooperationsgemeinden von bisher 15 € um 5 € auf 20 € erhöht und für Auswärtige ebenfalls um 5 € von bislang 25 € auf 30 €. Der Status „Gastleserin/Gastleser“ mit einer Dauer von drei Monaten für 8 € war ursprünglich für temporär in Hall wohnende Personen in der Regel im Rahmen der Freilichtspielzeit vorgesehen, wird aber nur noch selten genutzt. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach einem verkürzten Nutzungszeitraum für andere Personengruppen. Mit einem Quartalsbeitrag in Höhe von 10 € für Hallerinnen und Haller und Leserinnen und Leser aus Kooperationsgemeinden sowie 12 € für Nutzerinnen und Nutzer aus anderen Kommunen wird hier eine Möglichkeit geschaffen.
Die selten genutzte Einmalausleihe wird von 1 € auf 3 € je Medium angehoben.

Mit einer Reduzierung der Versäumnisgebühr für Bücher auf 0,30 € (statt 0,50 €) bei gleichzeitiger Verkürzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sollen die Einnahmen durch Mahngebühren ebenfalls erhöht werden.
Ein Kulanztag wird benötigt, weil Medien aus dem Rückgabekasten erst am Folgetag morgens zurückgebucht werden können. Mit der Verkürzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sind nach einer Woche bereits 1,20 € statt wie bisher 0,50 € Versäumnisgebühr pro Medium zu bezahlen. Auch die Versäumnisgebühren für die eReader (künftig: „Bibliothek der Dinge“ - Erwachsene) und DVDs werden entsprechend auf 1 € (statt bislang 2 €) angepasst bei gleichzeitiger Verkürzung der Kulanzzeit.

Neue Ausleihangebote, wie Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge, Spiele oder Tonies, wurden mit ihren Leihfristen in die Benutzungssatzung aufgenommen. Die Leihfristen wurden insgesamt vereinheitlicht. Ebenso wurde die Möglichkeit per SEPA-Lastschriftverfahren die Jahresgebühr zu bezahlen aufgenommen. Künftig werden Adressermittlungen bei unzustellbaren Mahnbriefen zusätzlich in Rechnung gestellt. Ergänzend wurde auch eine Ersatzgebühr für Spielteile in das Gebührenverzeichnis aufgenommen.
Die Kosten für die Internetnutzung an den stationären PCs werden abgeschafft, WLAN ist bereits seit 2016 frei im Bibliotheksgebäude nutzbar. Farbausdrucke kosten künftig 0,30 €.

Ziel: Mehreinnahmen beim Jahresbeitrag, ca. 6.600 € p. a., Mehreinnahmen bei den Versäumnisgebühren ca. 8.000 € p.a.

Anlage: Neue Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Schwäbisch Hall einschließlich der dazugehörigen Anlagen 1 und 2

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Benutzungssatzung mit den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu.
(24 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)

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