TOP 4 - Weiterleitung Fördermittel Soforthilfe Integrationsmanagement an die AWO (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 271/22

Sachvortrag:

Mit dem Pakt für Integration stellt das Land den Kommunen seit 2017 Fördermittel für den Einsatz von Integrationsmanagerinnen und -managern zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen vor Ort zur Verfügung. Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelfeld, Michelbach und Rosengarten haben das Integrationsmanagement gemeinsam als Verwaltungsgemeinschaft an die AWO übertragen, welche das Integrationsmanagement bis zum heutigen Tag durchführt.

Bedingt durch die ukrainische Flüchtlingskrise hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Fördergelder von insgesamt 8 Mio € zur Verfügung gestellt zur Unterstützung des Integrationsmanagements entweder zur temporären personellen Aufstockung, oder zur Einrichtung eines Welcome-Integrationsmanagements oder für Maßnahmen der niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung.

Die Fördermittel werden an die Landkreise vergeben. Der Landkreis Schwäbisch Hall reicht die für die Verwaltungsgemeinschaft Michelbach/Michelfeld/Rosengarten und Schwäbisch Hall anteilige Summe von 38.686,97 € weiter. Somit kann die Durchführung des Integrationsmanagements weiterhin in einer Hand bleiben und entsprechende Synergien und Informationsfluss genutzt werden.

Das Fördergeld der Verwaltungsgemeinschaft wird an die AWO weitergeleitet, um eine zusätzliche Person im Förderumfang einzustellen.
Die berechnete Summe von 38.686,97 € wird vermutlich ermöglichen, eine ca. 60% Stelle für 12 Monate einzurichten, mit voller Förderung. Die nötigen Sachkosten werden von den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft übernommen.

Anlage: Beschluss Land

Beschlussfassung:

Der Weiterleitung der Fördersumme von 38.686,97 € aus der Soforthilfe Ukraine vom Land an die AWO zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Integrationsmanagement wird zugestimmt.
(einstimmig - 29)

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