TOP 5.1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Verkehrssicherungshiebe auf der Gemarkung Sulzdorf, Gelbingen und Gailenkirchen; hier: Hinweise über Forstarbeiten 2022/2023 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 260/22

Sachvortrag:

Wie bereits in den vergangenen Jahren wiederkehrend berichtet, kommt es vermehrt zu Schädigungen an Eschen, ausgelöst durch das Eschentriebsterben. Durch die Schädigung ist die Standsicherheit beeinträchtigt und das Absterben wird beschleunigt.
Des weiteren weisen auch andere Laubbäume in den betroffenen Bereichen starke Trockenschäden auf oder sind schon gänzlich abgestorben. Dies ist auf die extremen Trockenjahre zurückzuführen.
Durch diese Tatsachen ist die Verkehrssicherheit in vielen Bereichen von städtischen Waldflächen nicht mehr gewährleistet. Daher werden, wie auch in den zurückliegenden Fällperioden, auch dieses Jahr umfangreiche Forsthiebe nötig.

Folgende Maßnahmen werden derzeit gemeinsam mit der Unteren Forstbehörde des Landkreises vorbereitet. Da auf allen Flächen Biotope kartiert sind, werden die Maßnahmen ebenfalls eng mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt:

Gemarkung Sulzdorf, Anhäuser Straße (Flst. 2669, Teilfläche von Flst. 2836)
Es handelt sich um einen trockenen, z.T. steilen Südhang, der mit Esche, Buche, Eiche, Robinie und sonstigem Laubholz bestockt ist. Die Esche bringt auch hier die bekannten Probleme mit sich: Kronentotholz, absterbende Stammteile bzw. ganze Stämme, nicht erkennbare Morschungen im Wurzelbereich und scheinbar noch vitale Bäume, die trotzdem plötzlich umstürzen können. Zudem weisen viele Bäume Trockenschäden auf bzw. sind schon gänzlich abgestorben. Auf der Fläche befinden sich mehrere Biotope (Waldbiotop, Steinbrüche O Sulzdorf, Nr. 268251270489; Waldbiotop, Bachrinnsale und Quellbereich O Sulzdorf, Nr. 268251273623; Offenlandbiotop, Sumpfseggenrieg nördlich Schwarzenlachenbach, Nr. 168251270797; Offenlandbiotop, Sumpf I westlich Anhausen, Nr. 168251270080) und sollen weitestgehend bei der Maßnahme unberührt bleiben.

Gemarkung Gelbingen, Eltershofer Bach (Flst. 148, 147/2 und 147/1)
Hierbei ist die Fläche vor allem mit Esche, Eiche und Robinie bestockt; es sind sehr steile Hänge und es liegt zum Teil viel Totholz im Bachbett, was die Gefahr der Verklausung mit sich bringt. Daher ist geplant, das Holz komplett aus der Klinge zu entfernen.
Ein anderer Bereich ist der Nord-Westhang an der „Alten Steige“ mit Buche, Eiche, Kiefer, Esche und sonstigem Laubholz. Hier weisen Bäume viele Trockenschäden auf und es ist stehendes Totholz vorhanden. Es gibt zahlreiche Höhlenbäume, schwaches Holz/Kronen sollen liegengelassen werden. Da sich die Waldfläche an einem Schulweg befindet, sowie an einem überregionalen Wanderweg, ist ein erhöhter Handlungsbedarf gegeben. Ebenfalls ist die Fläche um den Eltershofer Bach als Biotop (Waldbiotop, Klinge mit Breitensteiner Bach O Gelbingen, Nr. 268241276125) kartiert.

Gemarkung Gottwollshausen, Friedhof (Flst. 51)
Es handelt sich um einen Eschen-Bestand mit etwas sonstigem Laubholz. Es wurden dort schon in den letzten Jahren Bäume gefällt bzw. gekappt. Auch im Friedhof und im Bereich des Parkplatzes stehen Eschen. Die Fläche ist als Biotop (Feldgehölz westlich Gottwollshausen – Nr. 168241270083) ausgewiesen, daher wird neben der Eingriffsintensität auch der künftige Entwicklungszustand der Fläche gemeinsam mit der UNB festgelegt.

Da im laufenden Jahr die Zuständigkeiten für die Bewirtschaftung der Waldflächen neu geregelt worden sind und nunmehr die Abteilung Stadtplanung für die Pflege von siedlungsnahen Waldflächen verantwortlich ist, werden für die Maßnahmen Mittel in Höhe 85.000 € aus dem allgemeinen Budget für den Unterhalt von Grün und Parkanlagen herangezogen. Die Deckung erfolgt durch die Umbuchung von Mitteln im Budget Nr. 42126000 (Unterhaltung Grundstücke, Grün, ÖPNV, Infrastruktur (Fremdfirmen). Mittel stehen auf dem Produkt 55100000 (Bereitstellung von Grün und Parkanlagen) in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Aus den Maßnahmen ist ein gewisser Mittelrückfluss aufgrund des Holzverkaufes zu erwarten, welcher über die Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald/Ostalb (HVG e.G.) mit Standort in Schwäbisch Hall erfolgt.

Die Ortschaftsräte Sulzdorf, Gelbingen und Gailenkirchen erhalten hiervon Kenntnis in ihrer nächsten Sitzung.

Anlagen:
Anlagen 1: Übersichtsplan Gemarkung Sulzdorf
Anlagen 2: Übersichtsplan Gemarkung Gelbingen
Anlagen 3: Übersichtsplan Gemarkung Gollwollshausen

Beschlussfassung:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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