TOP 3 - Anbau Anlagencafé - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 263/22

Sachvortrag:

Bereits vor der Pandemie gab es erste Gespräche über die Notwendigkeit von Baumaßnahmen am Anlagencafé; diese wurden in diesem Frühjahr gemeinsam mit dem Pächter konkretisiert und auch bereits mit der Denkmalpflege besprochen.
Zum einen sind es Verbesserungen im Bereich der Küche, Arbeits- und Lagerräume, und zum anderen ist es die Schaffung von mehr Gastraumfläche durch einen transparenten Anbau auf der Nordwest-Seite. Mit diesen Maßnahmen erweitern sich die Möglichkeiten für verschiedene Veranstaltungen ganzjährig.

Mit der Maßnahme wird sich auch der Pachtzins erhöhen; erste Gespräche wurden hierzu bereits unter Einbindung der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH als Globalmieter geführt. Konkrete Vereinbarungen erfolgen sobald Umfang und Zeitpunkt der Umsetzung feststehen.

Nachdem die Initiative vom Pächter ausgegangen ist, erscheint es sinnvoll mit dem bereits involvierten Planer und gemeinsam mit dem Pächter die Maßnahme durchzuführen (Planungskontinuität und Urheberrechte).

Mit dem Beschluss zu dieser Maßnahme können die Mittel in den Haushalt 2023 eingeplant werden; wenn die Planungsphasen direkt anschließen, kann die Maßnahme bereits in 2023 umgesetzt werden.

Kosten und Kosten und Finanzierung

Die Kostenermittlung (Juni 2022) ergab für den Anbau 330.000 €, für den Küchenbereich 120.000 € und für die Lager- und Nebenflächen 300.000 €; insgesamt sind das inklusive Nebenkosten brutto 750.000 €.

Anlagen: 
Anlage 1: Grundriss Anbau
Anlage 2: Vorentwurf Anbau

Beschlussfassung:

Mit den Baumaßnahmen am Anlagencafé besteht im Grundsatz Einverständnis. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Umfang von 100.000 € für 2023 und im Umfang von 700.000 € für 2024 angemeldet. Über die Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen der ausstehenden Haushaltsberatungen im Gemeinderat entschieden. Die Baukosten ermäßigen sich im Vorgang des Vorsteuerabzugs, da der Pachtvertrag optiert ist.

Von dem Sachstand wird Kenntnis genommen. Die Abstimmung wurde vertagt.

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