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Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabentr&auml;gers Ralf Strecker auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 14.02.2022 stattzugeben.</p>
 
Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabentr&auml;gers Ralf Strecker auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 14.02.2022 stattzugeben.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld tagt am 04.10.2022. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Gemeinderatsitzung am 05.10.2022 berichtet.</p>
 
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:256-22-A4-Begruendung-FFPV-Schellau-West.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung zum Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 14.02.2022]]</p>
 
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Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgenden Beschluss:</p>
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<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach </u><u>&sect; 12 BauGB:</u></p>
 
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Ralf Strecker auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 14.02.2022 wird stattgegeben.</p>
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Dem Antrag des Vorhabentr&auml;gers Ralf Strecker auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 14.02.2022 wird stattgegeben.<br />
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Aktuelle Version vom 21. September 2023, 15:41 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 256/22

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 886, Gemarkung Bibersfeld, plant der Eigentümer Ralf Strecker, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 2,3 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich südwestlich von Bibersfeld auf der Flur Schellau (s. Anlage 1). Sie wird bisher als Acker- und Wiesenfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 – 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes. Die Anlage befindet sich weder in einer Vorrangflur Stufe I noch Vorrangfläche I.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und den Vorhabenträger Ralf Strecker als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan des Vorhabenträgers Ralf Strecker auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 14.02.2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld tagt am 04.10.2022. Über das Ergebnis wird in der Gemeinderatsitzung am 05.10.2022 berichtet.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag des Vorhabenträgers Ralf Strecker auf Durchführung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 14.02.2022
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 14.02.2022

Beschlussfassung:

Der Bau- und Planungsausschuss fasst vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats folgenden Beschluss:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Ralf Strecker auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 14.02.2022 wird stattgegeben.
(Kenntnisnahme, ohne Abstimmung)

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