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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Fl&auml;che liegt s&uuml;dwestlich von Erlach auf einem nach S&uuml;den abfallenden Gel&auml;nde. Sie wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.</p>
 
Die Fl&auml;che liegt s&uuml;dwestlich von Erlach auf einem nach S&uuml;den abfallenden Gel&auml;nde. Sie wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.</p>
 
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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg verankerten Ziele zu erreichen.</p>
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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg verankerten Ziele zu erreichen.<br />
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang f&uuml;r Solarparks im Wesentlichen Konversionsfl&auml;chen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freifl&auml;chen&ouml;ffnungsverordnung &ndash; FF&Ouml;-VO am 7. M&auml;rz 2017 hat das Land Baden-W&uuml;rttemberg von einer L&auml;nder&ouml;ffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Fl&auml;chenkulisse f&uuml;r Solarparks um sogenannte &bdquo;benachteiligte Gebiete&ldquo; auf Acker- und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen erweitert. Das oben genannte Grundst&uuml;ck befindet sich im benachteiligten Gebiet.</p>
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang f&uuml;r Solarparks im Wesentlichen Konversionsfl&auml;chen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freifl&auml;chen&ouml;ffnungsverordnung &ndash; FF&Ouml;-VO am 7. M&auml;rz 2017 hat das Land Baden-W&uuml;rttemberg von einer L&auml;nder&ouml;ffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Fl&auml;chenkulisse f&uuml;r Solarparks um sogenannte &bdquo;benachteiligte Gebiete&ldquo; auf Acker- und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen erweitert. Das oben genannte Grundst&uuml;ck befindet sich im benachteiligten Gebiet.</p>
 
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In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt und schlie&szlig;t unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet &bdquo;Kochertal zwischen Schw&auml;bisch Hall und Weilersbach mit Nebent&auml;lern&ldquo; an. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt und schlie&szlig;t unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet &bdquo;Kochertal zwischen Schw&auml;bisch Hall und Weilersbach mit Nebent&auml;lern&ldquo; an. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigef&uuml;gten Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 11.02.2020 stattzugeben.</p>
 
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Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigef&uuml;gten Antrag des Vorhabentr&auml;gers Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 11.02.2020 stattzugeben.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach </u><u>&sect; 12 BauGB:</u></p>
 
<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach </u><u>&sect; 12 BauGB:</u></p>

Version vom 15. September 2022, 15:22 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 249/22

Sachvortrag:

Auf dem privaten Flurstück 935 auf der Gemarkung Gelbingen planen die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit dem Einvernehmen des Eigentümers auf einer Fläche von ca. 5,0 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage (Anlage 1).

Die Fläche liegt südwestlich von Erlach auf einem nach Süden abfallenden Gelände. Sie wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO am 7. März 2017 hat das Land Baden-Württemberg von einer Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert. Das oben genannte Grundstück befindet sich im benachteiligten Gebiet.

Weiter stuft der Energieatlas Baden-Württemberg das Gebiet als geeignete Potentialfläche für eine Photovoltaiknutzung ein.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebau­ungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, den Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft ist eine intensive Eingrünung erforderlich. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt und schließt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Kochertal zwischen Schwäbisch Hall und Weilersbach mit Nebentälern“ an. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigefügten Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 11.02.2020 stattzugeben.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:

Beschlussantrag:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB:

Dem Antrag des Vorhabenträgers Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 11.02.2020 wird stattgegeben.

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