TOP 1.2 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0318-01/07 - Mittelhöhe Krone Areal; hier: Wechsel Vorhabenträgers nach § 12 Satz 5 BauGB - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 264/22

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 (§ 225, öffentlich) wurden die „Die Krone Besitz GmbH & Co.KG“ ermächtigt, ein Bauleitplanverfahren in Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Plangebiet - siehe Anlage 1 - durchzuführen, welches mit Beschluss vom 04.05.2022 um den Bauabschnitt III erweitert wurde.

Mit Schreiben vom 29.06.2022 hat die Krone Besitz GmbH & Co.KG einen Wechsel des Vorhabenträgers beantragt. Dies ist nach § 12 Satz 5 BauGB möglich, wenn weiterhin gewährleistet ist, dass die Durchführung des Vorhabens nicht gefährdet ist. Die Verwaltung sieht im Wechsel keinen Nachteil im Hinblick auf die Realisierung des Baugebietes. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen.

Neuer Vorhabenträger wird gemäß Schreiben vom 29.06.2022 die Firma Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Schwäbisch Hall.

Anlage:  Abgrenzungsplan Aufstellungsbeschluss, 1:1.500, Stadt Schwäbisch Hall, 24.06.2019

Beschlussfassung:

Dem Antrag der Krone Besitz GmbH & Co.KG vom 29.06.2022 auf einen Wechsel des Vorhabenträgers wird stattgegeben.
(einstimmig - 18)

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