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Aktuelle Version vom 23. September 2022, 11:46 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 243/22

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall stellt auch den Gästen eine hervorragende Infrastruktur und ein intaktes Altstadtbild zur Verfügung. Für die Instandhaltung, wie auch den Ausbau werden erhebliche Mittel aufgewendet. Ziel der Übernachtungssteuer ist es, in Schwäbisch Hall übernachtende Gästen an diesen Kosten zu beteiligen.

Als Ergebnis der Arbeit der verwaltungsinternen Haushaltsstrukturkommission soll eine Übernachtungssteuer für touristische und geschäftliche Reisen eingeführt werden. Um den Verwaltungsaufwand sowohl für die Beherbergungsbetriebe, als auch für die Stadtverwaltung möglichst gering zu halten, wird ein pauschaler Steuerbetrag von 3 € pro Übernachtung/pro Gast vorgeschlagen. Ausgenommen von der Übernachtungssteuer sollen minderjährige Personen sein.

Gemäß einer Modellrechnung könnten durch die Einführung einer Übernachtungssteuer in krisenfreien Zeiten, wie im Haushaltsjahr 2019, bis zu 638 T€ Mehreinnahmen generiert werden. Dagegen gerechnet müssten die Verwaltungsaufwendungen, welche im Zuge der Erhebung der Steuer entstehen, werden. Gerechnet wird mit einer drittel Personalstelle (ca. 20 T€) zzgl. 25% Gemeinkosten (5 T€).

Anlage: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Schwäbisch Hall (Übernachtungssteuersatzung)

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer zu (Anlage).
(15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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