TOP 15 - Städtische Musikschule; hier: Erhöhung der Unterrichtsgebühren und der Beiträge der Kooperationskommunen - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 239/22

Sachvortrag:

Das Produkt 26.30.00 „Musikschule“ weist im Haushaltsjahr 2020 ein Defizit in Höhe von 709 T€ im ordentlichen Ergebnis (ohne der internen Verrechnungen der Steuerungs- und Serviceprodukte) aus. In 2020 wurden Erträge in Höhe von 678 T€ erzielt, davon 518 T€ durch Gebühren.
Der Kostendeckungsgrad des Produkts lag im Haushaltsjahr 2020, ohne Berücksichtigung der Verrechnung der Steuerungs- und Serviceprodukte, bei 48,87%.
Der Fachbereich Kultur und Touristik zieht eine moderate Erhöhung der Unterrichtsgebühren in Erwägung.

Grundannahmen für die Gebührenerhöhung und Berechnung der Mehreinnahmen:

1. Erhöhung der Gebühr für Haller Schülerinnen und Schüler (inkl. Kooperationskommunen) um 2 €/Monat und Unterrichtsfach.
2. Erhöhung der Gebühr für auswärtige Schülerinnen und Schüler um 10%.
3. Erhöhung des Beitrags der Kooperationskommunen um 0,25 € pro Einwohner (Rosengarten und Michelfeld; von 0,50 € auf 0,75 €).

Potenzielle Mehreinnahmen:

          1. 19.809,10 €
          2.   5.160,00 €
          3.   2.277,25 €
gesamt: 27.246,35 €

Die Zahlen beziehen sich auf den derzeitigen Ist-Stand der angemeldeten Schülerinnen und Schüler.

Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung würde zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 27.000 € p. a. führen. Damit können die in 2023 erwarteten Tarifsteigerungen bei den Personalkosten aufgefangen werden. (2,5% auf 1.066 T€ = 27 T€)

Anlage: Gebührenordnung der Musikschule der Stadt Schwäbisch Hall

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung, der Erhöhung des Beitrags der Kooperationskommunen zum 1. Januar 2023 und der Gebührenordnung (Anlage) zu.
(einstimmig - 16)

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