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Seit 2004 wurden die Jahresgeb&uuml;hren der Stadtbibliothek nicht erh&ouml;ht. Das Angebot hat sich in den vergangenen knapp 20 Jahren aber deutlich erweitert, sei es um digitale Angebote, wie die Onleihe oder Datenbanken, um Wiedergabemedien wie Tonieboxen und eReader, oder Medienarten bzw. Gegenst&auml;nde, wie Tonies, Konsolenspiele, Roboter oder Brettspiele.</p>
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Seit 2004 wurden die Jahresgeb&uuml;hren der Stadtbibliothek nicht erh&ouml;ht. Das Angebot hat sich in den vergangenen knapp 20 Jahren aber deutlich erweitert, sei es um digitale Angebote, wie die Onleihe oder Datenbanken, um Wiedergabemedien wie Tonieboxen und eReader, oder Medienarten bzw. Gegenst&auml;nde, wie Tonies, Konsolenspiele, Roboter oder Brettspiele.<br />
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Die Jahresgeb&uuml;hr wird daher f&uuml;r Hallerinnen und Haller bzw. Leserinnen und Leser aus den Kooperationsgemeinden von bisher 15 &euro; um 5 &euro; auf 20 &euro; erh&ouml;ht und f&uuml;r Ausw&auml;rtige ebenfalls um 5 &euro; von bislang 25 &euro; auf 30 &euro;. Der Status &bdquo;Gastleserin/Gastleser&ldquo; mit einer Dauer von drei Monaten f&uuml;r 8 &euro; war urspr&uuml;nglich f&uuml;r tempor&auml;r in Hall wohnende Personen in der Regel im Rahmen der Freilichtspielzeit vorgesehen, wird aber nur noch selten genutzt. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach einem verk&uuml;rzten Nutzungszeitraum f&uuml;r andere Personengruppen. Mit einem Quartalsbeitrag in H&ouml;he von 10 &euro; f&uuml;r Hallerinnen und Haller und Leserinnen und Leser aus Kooperationsgemeinden sowie 12 &euro; f&uuml;r Nutzerinnen und Nutzer aus anderen Kommunen wird hier eine M&ouml;glichkeit geschaffen.<br />
Die Jahresgeb&uuml;hr wird daher f&uuml;r Hallerinnen und Haller bzw. Leserinnen und Leser aus den Kooperationsgemeinden von bisher 15 &euro; um 5 &euro; auf 20 &euro; erh&ouml;ht und f&uuml;r Ausw&auml;rtige ebenfalls um 5 &euro; von bislang 25 &euro; auf 30 &euro;. Der Status &bdquo;Gastleserin/Gastleser&ldquo; mit einer Dauer von drei Monaten f&uuml;r 8 &euro; war urspr&uuml;nglich f&uuml;r tempor&auml;r in Hall wohnende Personen in der Regel im Rahmen der Freilichtspielzeit vorgesehen, wird aber nur noch selten genutzt. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach einem verk&uuml;rzten Nutzungszeitraum f&uuml;r andere Personengruppen. Mit einem Quartalsbeitrag in H&ouml;he von 10 &euro; f&uuml;r Hallerinnen und Haller und Leserinnen und Leser aus Kooperationsgemeinden sowie 12 &euro; f&uuml;r Nutzerinnen und Nutzer aus anderen Kommunen wird hier eine M&ouml;glichkeit geschaffen.</p>
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Die selten genutzte Einmalausleihe wird von 1 &euro; auf 3 &euro; je Medium angehoben.</p>
 
Die selten genutzte Einmalausleihe wird von 1 &euro; auf 3 &euro; je Medium angehoben.</p>
 
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Mit einer Reduzierung der Vers&auml;umnisgeb&uuml;hr f&uuml;r B&uuml;cher auf 0,30 &euro; (statt 0,50 &euro;) bei gleichzeitiger Verk&uuml;rzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sollen die Einnahmen durch Mahngeb&uuml;hren ebenfalls erh&ouml;ht werden.</p>
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Mit einer Reduzierung der Vers&auml;umnisgeb&uuml;hr f&uuml;r B&uuml;cher auf 0,30 &euro; (statt 0,50 &euro;) bei gleichzeitiger Verk&uuml;rzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sollen die Einnahmen durch Mahngeb&uuml;hren ebenfalls erh&ouml;ht werden.<br />
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Ein Kulanztag wird ben&ouml;tigt, weil Medien aus dem R&uuml;ckgabekasten erst am Folgetag morgens zur&uuml;ckgebucht werden k&ouml;nnen. Mit der Verk&uuml;rzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sind nach einer Woche bereits 1,20 &euro; statt wie bisher 0,50 &euro; Vers&auml;umnisgeb&uuml;hr pro Medium zu bezahlen. Auch die Vers&auml;umnisgeb&uuml;hren f&uuml;r die eReader (k&uuml;nftig: &bdquo;Bibliothek der Dinge&ldquo; - Erwachsene) und DVDs werden entsprechend auf 1 &euro; (statt bislang 2 &euro;) angepasst bei gleichzeitiger Verk&uuml;rzung der Kulanzzeit.</p>
 
Ein Kulanztag wird ben&ouml;tigt, weil Medien aus dem R&uuml;ckgabekasten erst am Folgetag morgens zur&uuml;ckgebucht werden k&ouml;nnen. Mit der Verk&uuml;rzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sind nach einer Woche bereits 1,20 &euro; statt wie bisher 0,50 &euro; Vers&auml;umnisgeb&uuml;hr pro Medium zu bezahlen. Auch die Vers&auml;umnisgeb&uuml;hren f&uuml;r die eReader (k&uuml;nftig: &bdquo;Bibliothek der Dinge&ldquo; - Erwachsene) und DVDs werden entsprechend auf 1 &euro; (statt bislang 2 &euro;) angepasst bei gleichzeitiger Verk&uuml;rzung der Kulanzzeit.</p>
 
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Neue Ausleihangebote, wie Gegenst&auml;nde aus der Bibliothek der Dinge, Spiele oder Tonies, wurden mit ihren Leihfristen in die Benutzungssatzung aufgenommen. Die Leihfristen wurden insgesamt vereinheitlicht. Ebenso wurde die M&ouml;glichkeit per SEPA-Lastschriftverfahren die Jahresgeb&uuml;hr zu bezahlen aufgenommen. K&uuml;nftig werden Adressermittlungen bei unzustellbaren Mahnbriefen zus&auml;tzlich in Rechnung gestellt. Erg&auml;nzend wurde auch eine Ersatzgeb&uuml;hr f&uuml;r Spielteile in das Geb&uuml;hrenverzeichnis aufgenommen.</p>
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Neue Ausleihangebote, wie Gegenst&auml;nde aus der Bibliothek der Dinge, Spiele oder Tonies, wurden mit ihren Leihfristen in die Benutzungssatzung aufgenommen. Die Leihfristen wurden insgesamt vereinheitlicht. Ebenso wurde die M&ouml;glichkeit per SEPA-Lastschriftverfahren die Jahresgeb&uuml;hr zu bezahlen aufgenommen. K&uuml;nftig werden Adressermittlungen bei unzustellbaren Mahnbriefen zus&auml;tzlich in Rechnung gestellt. Erg&auml;nzend wurde auch eine Ersatzgeb&uuml;hr f&uuml;r Spielteile in das Geb&uuml;hrenverzeichnis aufgenommen.<br />
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Die Kosten f&uuml;r die Internetnutzung an den station&auml;ren PCs werden abgeschafft, WLAN ist bereits seit 2016 frei im Bibliotheksgeb&auml;ude nutzbar. Farbausdrucke kosten k&uuml;nftig 0,30 &euro;.</p>
 
Die Kosten f&uuml;r die Internetnutzung an den station&auml;ren PCs werden abgeschafft, WLAN ist bereits seit 2016 frei im Bibliotheksgeb&auml;ude nutzbar. Farbausdrucke kosten k&uuml;nftig 0,30 &euro;.</p>
 
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<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:238-22-Anlage-Neue-Benutzungssatzung-Stadtbibliothek.pdf{{!}}Neue Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Schw&auml;bisch Hall einschlie&szlig;lich der dazugeh&ouml;rigen Anlagen 1 und 2]]</p>
 
<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:238-22-Anlage-Neue-Benutzungssatzung-Stadtbibliothek.pdf{{!}}Neue Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Schw&auml;bisch Hall einschlie&szlig;lich der dazugeh&ouml;rigen Anlagen 1 und 2]]</p>
 
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Der Gemeinderat stimmt der ge&auml;nderten Benutzungssatzung mit den dazugeh&ouml;rigen Anlagen 1 und 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu.</p>
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Der Gemeinderat stimmt der ge&auml;nderten Benutzungssatzung mit den dazugeh&ouml;rigen Anlagen 1 und 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu.<br />
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(14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)</p>
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Aktuelle Version vom 23. September 2022, 12:38 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 238/22

Sachvortrag:

Seit 2004 wurden die Jahresgebühren der Stadtbibliothek nicht erhöht. Das Angebot hat sich in den vergangenen knapp 20 Jahren aber deutlich erweitert, sei es um digitale Angebote, wie die Onleihe oder Datenbanken, um Wiedergabemedien wie Tonieboxen und eReader, oder Medienarten bzw. Gegenstände, wie Tonies, Konsolenspiele, Roboter oder Brettspiele.
Die Jahresgebühr wird daher für Hallerinnen und Haller bzw. Leserinnen und Leser aus den Kooperationsgemeinden von bisher 15 € um 5 € auf 20 € erhöht und für Auswärtige ebenfalls um 5 € von bislang 25 € auf 30 €. Der Status „Gastleserin/Gastleser“ mit einer Dauer von drei Monaten für 8 € war ursprünglich für temporär in Hall wohnende Personen in der Regel im Rahmen der Freilichtspielzeit vorgesehen, wird aber nur noch selten genutzt. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach einem verkürzten Nutzungszeitraum für andere Personengruppen. Mit einem Quartalsbeitrag in Höhe von 10 € für Hallerinnen und Haller und Leserinnen und Leser aus Kooperationsgemeinden sowie 12 € für Nutzerinnen und Nutzer aus anderen Kommunen wird hier eine Möglichkeit geschaffen.
Die selten genutzte Einmalausleihe wird von 1 € auf 3 € je Medium angehoben.

Mit einer Reduzierung der Versäumnisgebühr für Bücher auf 0,30 € (statt 0,50 €) bei gleichzeitiger Verkürzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sollen die Einnahmen durch Mahngebühren ebenfalls erhöht werden.
Ein Kulanztag wird benötigt, weil Medien aus dem Rückgabekasten erst am Folgetag morgens zurückgebucht werden können. Mit der Verkürzung der Kulanzzeit von einer Woche auf einen Tag, sind nach einer Woche bereits 1,20 € statt wie bisher 0,50 € Versäumnisgebühr pro Medium zu bezahlen. Auch die Versäumnisgebühren für die eReader (künftig: „Bibliothek der Dinge“ - Erwachsene) und DVDs werden entsprechend auf 1 € (statt bislang 2 €) angepasst bei gleichzeitiger Verkürzung der Kulanzzeit.

Neue Ausleihangebote, wie Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge, Spiele oder Tonies, wurden mit ihren Leihfristen in die Benutzungssatzung aufgenommen. Die Leihfristen wurden insgesamt vereinheitlicht. Ebenso wurde die Möglichkeit per SEPA-Lastschriftverfahren die Jahresgebühr zu bezahlen aufgenommen. Künftig werden Adressermittlungen bei unzustellbaren Mahnbriefen zusätzlich in Rechnung gestellt. Ergänzend wurde auch eine Ersatzgebühr für Spielteile in das Gebührenverzeichnis aufgenommen.
Die Kosten für die Internetnutzung an den stationären PCs werden abgeschafft, WLAN ist bereits seit 2016 frei im Bibliotheksgebäude nutzbar. Farbausdrucke kosten künftig 0,30 €.

Ziel: Mehreinnahmen beim Jahresbeitrag, ca. 6.600 € p. a., Mehreinnahmen bei den Versäumnisgebühren ca. 8.000 € p.a.

Anlage: Neue Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Schwäbisch Hall einschließlich der dazugehörigen Anlagen 1 und 2

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Benutzungssatzung mit den dazugehörigen Anlagen 1 und 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu.
(14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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