TOP 12 - Eintrittsgelder Sommernachtsfest - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 236/22

Sachvortrag:

Der Fachbereich Kultur und Touristik schlägt eine stufenweise Erhöhung des Eintrittsgeldes für das Sommernachtfest vor. Hierdurch sollen Mehreinnahmen generiert und eine höhere Kostendeckung erzielt werden.

Das Eintrittsgeld wurde letztmalig 2014 angehoben. Bisher kostete der Eintritt an der Abendkasse ab 16 Jahren 10,00 € pro Person, Kinder zwischen 6 und 15 Jahren 6,00 € pro Person und für Familien (Eltern mit allen Kindern bis 15 Jahre) 26,00 € (inklusive Umsatzsteuer). Für Besuchende mit Schwerbehindertenausweis gab es 1,00 € Ermäßigung. Das Sommernachtsfest hatte in den Jahren 2011 bis 2019 durchschnittlich 9.905 Besucherinnen und Besucher. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch die Erhöhung des Eintrittsgeldes ein Rückgang der Besucherzahlen zu verzeichnen sein wird.

Als Grundlage dienen die Kosten nach den jeweiligen Rechnungsergebnissen von 2017, 2018 und 2019, sowie die jeweiligen Plandaten für die Jahre 2023 und 2024.

In den Jahren 2017 bis 2019 sind beim Sommernachtsfest Kosten in Höhe von durch- schnittlich 109.125,98 € entstanden. Die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern der Besucherinnen und Besucher betrugen durchschnittlich 61.521,21 €. Das Sommernachtsfest erzielte damit einen Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 56,38 %.

Bei einer durchschnittlichen Kostensteigerung in Höhe von 5% pro Jahr ergeben sich für das Jahr 2023 Kosten in Höhe von 120.947,58 €. Mit der Erhöhung des Eintrittsgeldes für Besuchende ab 16 Jahren auf 12,00 € (inklusive Umsatzsteuer) pro Person kann bei 8.000 Besuchenden über 16 Jahren ein Kostendeckungsgrad von 66,70% für das Jahr 2023 erreicht werden. Mit einer weiteren Erhöhung des Eintrittsgeldes für Besuchende ab 16 Jahren auf 13,00 € (inklusive Umsatzsteuer) für das Jahr 2024 kann bei 8.000 Besuchenden über 16 Jahren ein Kostendeckungsgrad von 70,64% erreicht werden. Der Eintrittspreis für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren soll für die Jahre 2023 und 2024 wie seither bei 6,00 € bleiben. Die Familienkarte soll ab dem kommenden Jahr 2023 abgeschafft werden. Beibehalten werden soll ebenso die Ermäßigung von 1 € für Inhabende eines Schwerbehindertenausweises. Dies würde zu einer Steigerung der Einnahmen um 19.151,06 € für das Jahr 2023 und um 25.873,75 € für das Jahr 2024 führen.

Anlage: Entgeltkalkulation

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt einer stufenweisen Erhöhung des Eintrittsgeldes für das Sommernachtsfest 2023 auf 12,00 € (inklusive Umsatzsteuer) pro Person ab 16 Jahren und für das Jahr 2024 auf 13,00 € (inklusive Umsatzsteuer) pro Person ab 16 Jahren und der Abschaffung der Familienkarte zu.
(14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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