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Anlage 1:&nbsp;<br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:229-22-A1-Satzung-Aenderung-Hundesteuer.pdf{{!}}Satzung &uuml;ber die Erhebung der Hundesteuer in Schw&auml;bisch Hall ab 01.01.2023]]<br />
Anlage 2:&nbsp;</p>
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:229-22-A2-Synopse-Aenderung-Hundesteuer.pdf{{!}}Synopse Hundesteuer-Satzungen bis 31.12.2022 vs. ab 01.01.2023]]</p>
 
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Der Gemeinderat stimmt der als Anlage 1 beiliegenden Satzung &uuml;ber die Erhebung der Hundesteuer in Schw&auml;bisch Hall &ndash; mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 &ndash; zu.</p>
 
Der Gemeinderat stimmt der als Anlage 1 beiliegenden Satzung &uuml;ber die Erhebung der Hundesteuer in Schw&auml;bisch Hall &ndash; mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 &ndash; zu.</p>

Version vom 13. September 2022, 15:54 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 229/22

Sachvortrag:

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall wurde zuletzt per Gemeinderatsbeschluss vom 18.05.2015 (§ 116, öffentlich) mit Wirkung zum 01.01.2016, geändert.

Dieser Sitzungsvorlage ist die neu überarbeitete Hundesteuersatzung, welche zum 01.01.2023 in Kraft treten soll als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Satzung wurden in einer Synopse (Anlage 2) durch Streichungen sowie hellrote Hinterlegungen kenntlich gemacht.

Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall ab 01.01.2023
Anlage 2: Synopse Hundesteuer-Satzungen bis 31.12.2022 vs. ab 01.01.2023

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage 1 beiliegenden Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Schwäbisch Hall – mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 – zu.

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