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Version vom 13. September 2022, 15:31 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 232/22

Sachvortrag:

Die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Schwäbisch Hall wurde zuletzt per Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2014 (§ 258, öffentlich), mit Wirkung zum 01.01.2015, geändert.

Dieser Sitzungsvorlage ist die neu erarbeitete Vergnügungssteuersatzung, welche zum 01.01.2023 in Kraft treten soll, als Anlage 1 beigefügt.

Es wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen, weshalb auf die Erstellung einer Synopse zur Gegenüberstellung mit der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung verzichtet wurde.

Anlage: Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Schwäbisch Hall ab 01.01.2023

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beiliegenden Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Schwäbisch Hall – mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 – zu.

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